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j.tton so weit frei, daß wenigstens der west- und
er über sein Eigentum von Todeswegen verfügen
gi: rndschulden belasten konnte. Die freie Erbteilung
/; die Regel und wird vielfach von den Grund-
günstigt, weil sie dann Kurmede und Besthaupt
lten. Im Nordwesten wird der bäuerlichen Be-
„Anerbenrecht" erst aufgezwungen. Wir haben
g des dreizehnten Jahrhunderts weitgehende Be-
und Verschuldung im Westen. Also auch das
ist älter als der Kapitalismus, ebenso wie
Steuerlast, Wucher, Hypothekarkredit und Ar-
iurzel der erdrückenden Erbverschuldung ist aber
ht an sich, sondern das Erbrecht unter den be-
iltnissen sehr hohen Bodenpreises. Bauernland
im Westen darum so enorm hoch im Preise und
Erbgang darum so unwirtschaftlich hoch belastet
r deutsche Boden in ungeheuerem Umfang durch
' in Anspruch genommen ist. Wenn Gutsland,
>elliert ist, zwei- bis dreimal soviel Menschen saßt,
adwirtschaft leben, als vorher; Gutsland aber
schwer aufgeteilt werden kann, weil es entweder
ideikommisse und ähnliches oder faktisch durch
klammern" unserer Hypothekengesetzgebung fast
nacht ist: dann ist es eben doch nur diese weit-
j und Aussperrung des Bodens, die den hohen
n Bauernland und damit seine hohe Verschuldung
e Erscheinung gehört aber nicht der kapitalistischen
:, sondern der vorkapitalistischen „ursprüng-
-ion" an.
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sich die Aufgabe gestellt, zu „untersuchen, ob
pital sich der Landwirtschaft bemächtigt, sie um-
uktions- und Eigentumsformen unhaltbar macht
ligkeit neuer hervorbringt".