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r fortgesetzt. Sie hängt aber häufig durchaus nicht
r künftigen oder wieder zu ergreifenden gewerb-
Betätigung zusammen, so kann es zum Beispiel
Umständen geboten sein, daß ein Anstreicher, um
>lle oder erreichbare Beweglichkeit und Sicherheit
Armes wieder zu erlangen, hobeln, sägen, seilen,
llrbeiten ausführen muß, die mit seinem Se
in gar keinem fachlichen Zusammenhange stehen.
- folgt — immer nach vorhergängiger gewissen-
Berufsberatung — die eigentliche gewerbliche
ung, bei der selbstverständlich nicht nur die prak-
Arbeit, sondern auch die allgemeine und fach-
Bildung zu berücksichtigen ist und endlich sind
irgen nötig, die es dem ausgeschulten Invaliden
wirklich ermöglichen, in das Erwerbsleben ein
en, wie Arbeitsvermittlung, Ausrüstung mit Ka-
und Behelfen usw.'Alle diese Phasen sind jedoch
:er erfolgreichen Durchschreitung durch ein Mo-
bedingt, durch die seelische Beeinflussung und
.eraufrichtung, durch das Bestreben, dem Kriegs-
idigten innere Sicherheit, Vertrauen zu sich selbst
in die ihm gewidmete Fürsorge der Allgemeinheit
;ben. Vom ersten tröstenden Worte des Arztes
: Krankenbette bis zur ermunternden Zusprache beim
itte in den Beruf dürfte es hier keine Lücke
ä, aber auch im Berufe selbst darf der Invalide
m eine allfällige Verringerung seiner Leistungs-
keit gemahnt werden. Arbeitsgeber, Arbeits-
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