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aus dem Verhältnis der Erbuntertänigkeit herzuleiten ist, wie Schön
annimmt, muß mit jener auch diese aufgehoben werden. Vor allem aber
erhofft er von der vorgeschlagenen Maßregel eine Steigerung des Arbeits
ertrages. „Freie Menschen arbeiten besser und kräftiger als Erbunter-
tanen"*). So ist es hier der Wert der Arbeit, der in ähnlicher Weise wie
der Wert des Bodens durch die Befreiung von jeder ständischen Gebunden
heit erhöht werden soll.
Es war ein überaus bestechender, staatsmännischer Gedanke, dem
Lande gewissermaßen kostenlos, bloß durch eine neue, ausgleichende
Gesellschaftsordnung die Mittel zuzuführen, deren es zum
Retablissement bedurfte. Er wurzelte in der freihändlerischen Lehre
Adam Smiths, die durch den Königsberger Professor Kraus in Ost
preußen eingebürgert worden war. Für diesen Ursprung ist bezeichnend,
daß der Provinzialminister von Schrötter in derselben Zeit wie Schön
ganz ähnliche Vorschläge zur Hebung des Landeskredits gemacht hat,
weniger durchsichtig und logisch verknüpft, aber in den einzelnen Forde
rungen noch umfassender.
Schrötter bekarn den Auftrag, im Sinne dieser Vorschläge ein Gesetz
auszuarbeiten. Schön, zu einem Gutachten aufgefordert, machte Aus
stellungen und reichte seinerseits einen eigenen Entwurf ein, die „Ver
ordnung über die für das Retablissement der Provinzen Ost- und West
preußen erforderlichen Bestimmungen in Rücksicht auf den erleichterten
Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums und auf die persön
lichen Verhältnisse der Land-Arbeiter". Dieser Entwurf ist, nur wenig
verändert, Gesetz geworden, aber seine Gültigkeit wurde von Stein auf
die ganze Monarchie ausgedehnt. So entstand das Edikt vom 9. Oktober
1807, das seinen historischen Ruhm vor allem der Aufhebung der Erbunter
tänigkeit verdankt, das aber ganz allgemein das Kapital und die Arbeits
kraft auf dem platten Lande von den Bauden ständischer Privilegien befreit.
Es ist dies nicht das einzige Mal in der preußischen Geschichte, daß aus
dem Retablissement einer Provinz dem ganzen Staate reicher Segen
erwachsen ist.
Hat aber das Oktoberedikt seinen ursprünglichen Zweck in Ost- und
Westpreußen, wie ihn Schön erstrebt hatte, erfüllt? Seine Entstehungs
geschichte berechtigt uns zu dieser Frage, deren Erörterung für das Ver
ständnis der weiteren Entwicklung unerläßlich ist. Unberechenbar sind ja die
Wirkungen allgemeiner Maßregeln und vereiteln leicht die Absichten, die sich
ihr Urheber gesetzt hat. Dessen war sich Schrötter, der gewiegte Praktiker,
wohl bewußt. Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Mittel, so sagte er, hinge