Drittes Kapitel.
Schöris KauernpoMik.
Besinnen wir uns darauf, daß alle bisher besprochenen Maßnahmen
in der Hauptsache nur dem größeren (adligen und köllmischen) Grundbesitz
galten. Die übrigen Klassen der Bevölkerung sind sowohl bei dem Hilfswerk
von 1816 wie bei dem von 1824 stiefmütterlich behandelt worden. Auch
Schön ging von der Überzeugung aus, daß nur der große Grundbesitz
wirklich notleide: „Die kleinen Grundbesitzer (die Bauern) hatten durch die
Verleihung des Eigentums ihrer Güter unter für sie günstigen Bedingungen
eine Basis bekommen, bei welcher die üblen Folgen der früheren Zeit sich
ertragen ließen. Für dieStädte kann einKrieg an sich und in seinen Folgen,
der Natur des Verhältnisses nach, niemals so verderblich als für den Land
mann sein, und die Städteordnung hatte neues Leben in diese gebracht."^
Hier ist die allgemeine Meinung des Adels und des größten Teils der höheren
Beamtenschaft ausgesprochen: Bürger und Bauer sind durch die
Reformgesetzgebung so reichlich bedacht, daß sie auf eine
Kriegsentschädigung keinen Anspruch haben.
Welche Folgen diese weit verbreitete Auffassung der Lage für die
Städte hatte, haben wir schon früher gesehen. Noch verhängnisvoller war
sie für den Bauernstand, der in seiner schwächeren Stellung auf den staat
lichen Schutz in höherem Maße angewiesen war. Aber der Regierung, die
von den Gutsherren so viele Klagen über ihre angebliche Zurücksetzung zu
hören bekommen hatte, lag der Gedanke fern, daß die Bauern gerade in
der Zeit der Überleitung aus den alten Verhältnissen besonderer Fürsorge
bedurften.
Auch Schön hatte der Beibehaltung des Bauernschutzes, den der preu
ßische Staat im 18. Jahrhundert geübt hatte, widersprochen und ihn nur
i) Aus den Papieren III, 78.