Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Drittes Kapitel. 
Schöris KauernpoMik. 
Besinnen wir uns darauf, daß alle bisher besprochenen Maßnahmen 
in der Hauptsache nur dem größeren (adligen und köllmischen) Grundbesitz 
galten. Die übrigen Klassen der Bevölkerung sind sowohl bei dem Hilfswerk 
von 1816 wie bei dem von 1824 stiefmütterlich behandelt worden. Auch 
Schön ging von der Überzeugung aus, daß nur der große Grundbesitz 
wirklich notleide: „Die kleinen Grundbesitzer (die Bauern) hatten durch die 
Verleihung des Eigentums ihrer Güter unter für sie günstigen Bedingungen 
eine Basis bekommen, bei welcher die üblen Folgen der früheren Zeit sich 
ertragen ließen. Für dieStädte kann einKrieg an sich und in seinen Folgen, 
der Natur des Verhältnisses nach, niemals so verderblich als für den Land 
mann sein, und die Städteordnung hatte neues Leben in diese gebracht."^ 
Hier ist die allgemeine Meinung des Adels und des größten Teils der höheren 
Beamtenschaft ausgesprochen: Bürger und Bauer sind durch die 
Reformgesetzgebung so reichlich bedacht, daß sie auf eine 
Kriegsentschädigung keinen Anspruch haben. 
Welche Folgen diese weit verbreitete Auffassung der Lage für die 
Städte hatte, haben wir schon früher gesehen. Noch verhängnisvoller war 
sie für den Bauernstand, der in seiner schwächeren Stellung auf den staat 
lichen Schutz in höherem Maße angewiesen war. Aber der Regierung, die 
von den Gutsherren so viele Klagen über ihre angebliche Zurücksetzung zu 
hören bekommen hatte, lag der Gedanke fern, daß die Bauern gerade in 
der Zeit der Überleitung aus den alten Verhältnissen besonderer Fürsorge 
bedurften. 
Auch Schön hatte der Beibehaltung des Bauernschutzes, den der preu 
ßische Staat im 18. Jahrhundert geübt hatte, widersprochen und ihn nur 
i) Aus den Papieren III, 78.
	        
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