übermäßig Hobe Preise verhindern, d. h. man muß verhindern,
daß in einem ganzen Gewerbe überdurchschnittliche Einkommen er
zielt werden oder, in unserer Terminologie schärfer formuliert, daß
in einem Gewerbe der Preis anders als durch den tauschwirtschaft
lichen Grenzertrag der teuersten Produzenten bestimmt wird.
' Den Pandel sollte man in seiner preisausgleichenden Tätig-
keit im inländischen Verkehr möglichst wenig einschränken, wohl
aber auch auf diesenr Gebiete Monopoltendenzen entgegentreten
und ebenso der schon vor dem Kriege vorhandenen, jetzt aber volks
wirtschaftlich so viel nachteiligeren Übersetzung dieses Erwerbs
zweiges, welche der Pauptgrund für seine ungünstige Lage und eine
Verschwendung an Arbeitskräften in der Volkswirtschaft ist. Für
manche Detailhandelszweige, vor allem Zigarrenhandlungen, die,
aber ohne weitere Vermehrung, Kriegsbeschädigten vorzubehalten
wären, Wirtschaften und zahlreiche Lebensmittelhandlungen wäre
ein Konzessionszwang einzuführen oder schärfer als bisher zu
handhaben.
Auch der Zugang zu den liberalen Berufen, zu akademischen
und künstlerischen Studien, in denen wir vor dem Kriege meist eine
Überfüllung hatten, wäre einzuschränken und überall dafür zu
wrgen, daß möglichst viele Kräfte zunächst der Produktion zu
geführt werden. —
3m übrigen kann der Staat zur direkten Ermäßigung der
Preise nach dem Kriege nicht sehr viel tun. Seine wichtigste Auf
gabe ist, Monopolbildungen, die die hohen Kriegsssreise stabili
sieren möchten, zu verhindern. Eine scharfe Überwachung der
Kartelle ist nach dieser Richtung hin notwendig, und der Staat
darf dabei auch vor den Industriezweigen nicht haltmachen, irr denen
cv selbst wegen eigener Werke an hohen Preisen interessiert ist.
vielmehr gilt gerade für den Kohlen- und Kalibergbau jene For
derung ganz besonders, aber auch für das Spiritussyndikat, die
Eisenkartelle und die anderen wichtigen Monopolbildungen in der
deutschen Volkswirtschaft, einschließlich der trustartigen, wie in
der elektrischen und der chemischen Industrie. Die Regelung des
Kartellwesens, nicht dadurch, daß man sie in irgendwelche juristische
Formen preßt, sondern die wirtschaftliche Überwachung ihrer Preis
festsetzungen, gewinnt daher nach dem Kriege eine Bedeutung,
don der man auch bisher leider noch keine klare Vorstellung gehabt
SU haben scheint. Sonst hätte man auch auf diesem Gebiete die
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