und aus der systematischen Vernichtung derselben durch England
in den verschiedensten Ländern entstanden sind. Hier Schadenersatz
von England und seinen Bundesgenossen zu fordern, gehört zu
unseren wichtigsten Kriegszielen.
In dieser Hinsicht gleich beim Friedensschluß energisch unsere
Ansprüche geltend zu machen, ist auch für den Kurs unserer Valuta
von größter Wichtigkeit. Er wird sich sehr viel schneller wieder heben,
wenn das Ausländ sich bewußt ist, daß wir unsere Forderungen
energisch einzuziehen beabsichtigen und daß die Schadenersatz
ansprüche Deutschlands im Auslande kraftvoll vertreten werden.
Von möglichst schneller Hebung unserer Valuta hängt aber die
Entwicklung unseres Außenhandels nach dem Kriege zu einem großen
Teile ab. Deshalb müssen alle Beteiligten zusammenwirken, auch
im Inlande die Preisherabsetzungen durchzuführen, die, wie wir ge
zeigt haben, die Voraussetzung für eine Hebung unserer Valuta sind.
Eine Entschädigung seitens des Reiches für die durch das
Sinken unserer Valuta geschädigten Zweige des deutschen Außen
handels wird sich allgemein kaum durchführen lassen. Sie wird
jedenfalls stets davon abhängen, inwieweit es gelingt, den vielen
im Auslande ansässigen deutschen Kaufleuten, denen ihr ganzes
Geschäft zerstört ist, Entschädigungen seitens der ausländischen
Staaten zu verschaffen, die sich durch England zu einem Raubzug
gegen deutsches Eigentum haben überreden lassen. Der Gedanke,
daß diejenigen, die Valutagewinne erzielt haben, für die Verluste
anderer aufkommen müßten, ist praktisch kaum durchführbar. Ge
wiß, Gewinne aus dem Kriege soll der Staat schon im Interesse
geordneter Preisbildung möglichst verhindern. Er soll sie, wenn
sie einmal erzielt sind, möglichst der Allgemeinheit zuführen, des
wegen betonten wir immer die Notwendigkeit einer starken Kriegs
gewinnbesteuerung im weitesten Sinne. Aber eine Schadenersatz
pflicht des Staates für alle Kriegsverluste zu verlangen, geht bei
den ungeheuren Verlusten dieses Krieges über das Mögliche hinaus.
Schon der Anspruch auf Erhaltung jeder Erwerbstätigkeit in ihrer
bisherigen Form ist undurchführbar, nicht nur weil manche Er
werbstätigkeiten für die Gesamtheit weniger wichtig sind als andere,
sondern weil doch auch Lunderttausende von Kriegsbeschädigten
ihren Beruf werden wechseln müssen. Überhaupt scheint mir, daß
in einer Zeit, in der der Staat unbeschränkt über das Leben von
Millionen seiner Untertanen verftigt, der Schutz des Privat
im