Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

und aus der systematischen Vernichtung derselben durch England 
in den verschiedensten Ländern entstanden sind. Hier Schadenersatz 
von England und seinen Bundesgenossen zu fordern, gehört zu 
unseren wichtigsten Kriegszielen. 
In dieser Hinsicht gleich beim Friedensschluß energisch unsere 
Ansprüche geltend zu machen, ist auch für den Kurs unserer Valuta 
von größter Wichtigkeit. Er wird sich sehr viel schneller wieder heben, 
wenn das Ausländ sich bewußt ist, daß wir unsere Forderungen 
energisch einzuziehen beabsichtigen und daß die Schadenersatz 
ansprüche Deutschlands im Auslande kraftvoll vertreten werden. 
Von möglichst schneller Hebung unserer Valuta hängt aber die 
Entwicklung unseres Außenhandels nach dem Kriege zu einem großen 
Teile ab. Deshalb müssen alle Beteiligten zusammenwirken, auch 
im Inlande die Preisherabsetzungen durchzuführen, die, wie wir ge 
zeigt haben, die Voraussetzung für eine Hebung unserer Valuta sind. 
Eine Entschädigung seitens des Reiches für die durch das 
Sinken unserer Valuta geschädigten Zweige des deutschen Außen 
handels wird sich allgemein kaum durchführen lassen. Sie wird 
jedenfalls stets davon abhängen, inwieweit es gelingt, den vielen 
im Auslande ansässigen deutschen Kaufleuten, denen ihr ganzes 
Geschäft zerstört ist, Entschädigungen seitens der ausländischen 
Staaten zu verschaffen, die sich durch England zu einem Raubzug 
gegen deutsches Eigentum haben überreden lassen. Der Gedanke, 
daß diejenigen, die Valutagewinne erzielt haben, für die Verluste 
anderer aufkommen müßten, ist praktisch kaum durchführbar. Ge 
wiß, Gewinne aus dem Kriege soll der Staat schon im Interesse 
geordneter Preisbildung möglichst verhindern. Er soll sie, wenn 
sie einmal erzielt sind, möglichst der Allgemeinheit zuführen, des 
wegen betonten wir immer die Notwendigkeit einer starken Kriegs 
gewinnbesteuerung im weitesten Sinne. Aber eine Schadenersatz 
pflicht des Staates für alle Kriegsverluste zu verlangen, geht bei 
den ungeheuren Verlusten dieses Krieges über das Mögliche hinaus. 
Schon der Anspruch auf Erhaltung jeder Erwerbstätigkeit in ihrer 
bisherigen Form ist undurchführbar, nicht nur weil manche Er 
werbstätigkeiten für die Gesamtheit weniger wichtig sind als andere, 
sondern weil doch auch Lunderttausende von Kriegsbeschädigten 
ihren Beruf werden wechseln müssen. Überhaupt scheint mir, daß 
in einer Zeit, in der der Staat unbeschränkt über das Leben von 
Millionen seiner Untertanen verftigt, der Schutz des Privat 
im
	        
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