Full text: Beschlüsse des Subkomitees des Sozialversicherungsausschusses zum Gesetzeswurfe, betreffend die Sozialversicherung

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Subkonitees des Suzialversicherungsausschu][ses 
t zum 
Geletzentwurfe, betreffend die Sozialversicherung. 
Regierungsvorlage. Beschlüsse des Subkomitees 
I. Bauplstück. I. Bauptftürk. 
Ullgrmeine Bestimmungen. Ullgemeine Bestimmungen. 
Perlsicherungszweige. _  HOerlichernngswweige. 
Einteilung der Versicherten. Einteilung der Verrlicherten. 
§ 1. § 1. 
Das gegenwärtige Gesetz regelt: (Unverändert.) 
1. die Krankenversicherung; 
2. die Invaliden- und Altersversicherung (ein- 
schließlich der Gewährung von Kapitalsbeträgen an 
die Hinterbliebenen); : 
3. die Unfallversicherung. 
Die Versicherung der in einem den Seegesezen 
unterliegenden Schiffahrtsbetriebe oder in der See- 
fischerei orwerbstätigen Personen wird durch ein be- 
sonderes Gesetz geregelt. 
ß 2. § 2. 
_ Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe der (Unverändert.) 
folgenden Bestimmungen auf unselbständig und selb- 
ständig erwerbstätige Personen. 
§ 3. 3:3 
Unselbständig Erwerbstätige im Sinne dieses Unselbständig Erwerbstätige im Sinne dieses 
Gesetzes sind jene Personen, die auf Grund einge- Gesetzes sind jene Personen die auf Grund einge- 
gangener Arbeits-, Dienstes- oder Lehrverhältnisse gangener Arbeits-, Dienstes- vder Lehrverhältnisse 
Arbeit oder Dienste verrichten. Als unlselbständia Er- Arbeit oder Dienste verrichten. Als unselbständig Er- 
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