Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

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Il. Zweck und Organisation 
A. Zweck. 
Der Schweizerische Kaufmännische Verein bezweckt nach dem Art. 1 
seiner Statuten vom 29. Juli 1900: 
1. Die Organisation des kaufmännischen Fortbildungsunterrichtes 
durch: a) Förderung der Bildungsbestrebungen seiner Sektionen; 6) Ver- 
anstaltung kaufmännischer Lehrlingsprüfungen. 
2. Die wirtschaftliche und soziale Besserstellung der schweizerischen 
Handelsangestellten durch: a) Organisation des Arbeitsnachweises ver- 
mittelst eines eigenen Stellenvermittlungsbureaus mit Filialen im In- 
und Auslande; b6) eine Krankenkasse; c) eine Hülfskasse; d) Erleichte- 
rung der Lebens- und Unfallversicherung; e) Erteilung von Rechts- 
auskunft und Gewährung von Rechtsbeistand, f) weitere durch Spezial- 
reglemente festzulegende Vergünstigungen; g) ein Centralorgan. 
3. Behandlung wirtschaftlicher Tagesfragen und Förderung der 
Berufsinteressen der Handelsangestellten, sowie der allgemeinen Interessen 
des Kaufmannsstandes überhaupt durch: a) das Mittel der Presse (Central- 
organ), Verhandlungen, Vorträge, Kundgebungen usw.; 6) Aufstellung von 
Preisfragen, bezw. Prämiierung und Verbreitung gediegener Lösungen. 
4. Pflege freundschaftlicher Beziehungen und vaterländischer Ge- 
sinnung unter seinen Angehörigen. 
Demzufolge erstreckt sich die Tätigkeit des S. K. V. hauptsächlich 
nach vier Richtungen, nämlich auf: 
I. Förderung der Berufskenntnisse der kaufmännischen Lehrlinge und 
Angestellten durch: Organisation des kaufmännischen Fortbildungsunter- 
richts durch die Sekfionen; Förderung der Bildungsbestrebungen der
	        
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