den er durch die Unstimmigkeiten wegen der Einführung der Stellen-
vermittlung erhalten hatte. Die Mitgliederzahl, die bei der Gründung über
1400 betragen hatte, bewegte sich während der folgenden zehn Jahre 1877
bis 1887 zwischen 800 und 900. Die Zahl der Sektionen schwankte zwischen
18 und 15. Die verschiedenen Centralleitungen gaben sich alle erdenk-
liche Mühe, um dem Verband neues Leben einzuflössen. So versuchte
man es 1882 mit einer Sfatutenrevision. Um besonders ältere Ange-
stellte zum Beitritt zu veranlassen, wurde der Name des Verbands in
„Schweizerischer Kaufmännischer Verein‘ abgeändert. Es wurde ferner
ein vom Ort des alljährlich stattfindenden Centralfestes unabhängiger
Vorort gewählt und die Amtsdauer des Centralkomitees auf zwei Jahre
ausgedehnt.
In einem bemerkenswerten Kreisschreiben des Centralkomitees vom
24. Dezember 1884 wurde eine weitere Reorganisation des Verbandes
angeregt. Darin wurde erstmals die Forderung aufgestellt, dass sich der
Verband auch mit der Wahrung der Berufsinteressen und der Ver-
besserung der materiellen Lage der Handelsgehülfen zu befassen habe.
Es wurde die Gründung einer Hülfskasse gegen die Folgen von un-
verschuldeter Stellenlosigkeit, von Krankheit, eventuell von Invalidität
angeregt, sowie die Ausdehnung der Stellenvermittlung und die Grün-
dung eines Centralorgans. Auch die Sektionen sollten sich reorgani-
sieren, die Zahl der Mitgliederkategorien sollte auf drei beschränkt,
das Beitrittsalter für Aktivmitglieder auf 20 Jahre erhöht werden. Um
den Vereinen eine grössere Unabhängigkeit zu sichern, wurde verlangt,
die Sektionen sollten auf die Beiträge der Prinzipalschaft verzichten,
dafür sollten Gemeinde und Kanton um Beiträge für die Unterrichts-
tätigkeit angegangen werden. Im gleichen Jahre wurden die ersten
Schritte getan, um für das Unterrichtswesen in den Sektionen Bundes-
beiträge zu erhalten. — Es wurden in Verbindung mit andern Verbänden
z. B. Schweiz. Handels- und Industrie-Verein Massnahmen studiert, wie
das Zuströmen ungeeigneter Elemente in den Handel verhindert werden
könne. Die Generalversammlung in Burgdorf von 1885 nahm eine
Resolution an dahingehend, das Centralkomitee solle in Verbindung
mit dem Verein schweiz. Geschäftsreisender und dem Schweiz. Handels-
und Industrie-Verein darauf hinwirken, dass keine jungen Leute als
Handelslehrlinge aufgenommen werden, die nicht wenigstens zwei Jahre
Sekundarschule oder eine höhere Anstalt besucht haben. An die Tages-
blätter, an Lehrer und Behörden wurden Zirkulare in diesem Sinn ge-
richtet, denen eine von einem Vereinsmitglied (Hefti) abgefasse Broschüre
über das Lehrlingswesen beigefügt war.
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