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erreicht war. — Die Delegiertenversammlung von 1888 in Zürich geneh-
migte ein Abkommen mit der ‚,Zürich‘‘, Allg. Unfall- und Haftpflicht-
versicherung A.-G., wonach den Mitgliedern des S. K.V. Rabatt auf den
Normalprämien für Unfallversicherung eingeräumt wurde. — Im folgenden
Jahr wurde mit der Lebensversicherungsgesellschaft La Suisse in Lau-
sanne ein ähnlicher Begünstigungsvertrag abgeschlossen. — 1889 wurde
die Hülfskasse gegen unverschuldete Stellenlosigkeit zur Hülfs- und
Krankenkasse erweitert. Im gleichen Jahr erliess das Centralkomitee einen
Aufruf zugunsten des zur Volksabstimmung gelangenden eidgenössischen
Betreibungs- und Konkursgesetzes. — 1890 wurde mit der Sektion Zürich
ein Vertrag abgeschlossen, wodurch das von dieser herausgegebene
Vereinsblatt ‚Der Fortschritt‘“‘ als Gentralorgan erklärt wurde.
In diese Zeit fallen auch die Anstrengungen der Verbandsbehörden,
die die Ausdehnung der Bundesbeschlüsse über die gewerbliche Bildung
auf das kaufmännische Bildungswesen bezweckten. Die Eingaben und
die persönlichen Schritte der Centralleitung wurden unterstützt durch
die Motion, die Herr Gobat im Ständerat stellte. Diese Erweiterung
des Geltungsbereiches des Bundesbeschlusses wurde zunächst wegen
ungünstiger Finanzlage des Bundes (1890) zurückgestellt, was eine neue
Petition des Centralkomitees zur Folge hatte. Nun sprach sich die national-
rätliche Geschäftsprüfungskommission zugunsten des vom S.K.V. ge-
stellten Begehrens aus. Auch Herr Gobat verlangte im Ständerat die
beförderliche Vorlage eines Entwurfs zu einem Bundesbeschluss betreffend
die Förderung der kaufmännischen Berufsbildung. Das Jahr 1891 brachte
endlich die Annahme des Bundesbeschlusses, der die Ausdehnung des
Bundesbeschlusses vom Juni 1884 betreffend die gewerbliche und indu-
strielle Berufsbildung auf das kaufmännische Bildungswesen vorsieht.
Die Generalversammlung 1890 in Lugano beschloss die Absendung
eines Memorials an die Bundesversammlung zugunsten der Errichtung
einer schweizerischen Handelsakademie im Anschluss an das Poly-
technikum. (Die vorgeschlagene Erweiterung des Arbeitsgebiets des
Polytechnikums wurde in der Folge von den eidg. Räten abgelehnt.)
Im Hinblick auf die im Wurf befindliche eidgenössische Kranken-
und Unfallversicherung richtete das Centralkomitee 1891 eine Eingabe
ans eidgenössische Industriedepartement, in der es die Ergebnisse einer
Erhebung bei den Sektionen verwertete und das Obligatorium der Ver-
sicherung der Handelsgehülfen gegen Krankheit und Unfall postulierte.
Die Delegiertenversammlung in Luzern 1892 nahm die Anträge
einer dreigliedrigen Kommission betr. Kündigungsfristen entgegen. Die
Kommission forderte gleichzeitig eine Erhebung über das kaufmännische