Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

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Sektionen in Biel statt. — Das Centralkomitee richtete eine Eingabe an 
die Bundesbehörden, in der die Veranstaltung einer eidgenössischen 
Gewerbezählung und Enquete befürwortet wurde. 
Im Mai 1900 fand die Volksabstimmung über die eidg. Kranken-, 
Unfall- und Militärversicherung statt. Das Centralkomitee lud die Mit- 
glieder durch einen Aufruf ein, das Gesetz anzunehmen, das dann aber 
in der Abstimmung abgelehnt wurde. 
Durch Beschluss der Delegiertenversammlung in Neuenburg 1900 
wurden die Mitglieder des Centralvereins von der Entrichtung der 
Einschreibgebühr bei der Stellenvermittlung befreit. — Nach Anhörung 
eines Berichts wurde auf Antrag des Centralkomitees das Projekt der 
Gründung einer eigenen Alters- und Invaliditätskasse des S.K.V. fallen 
gelassen, nachdem diese Frage die Vereinsbehörden während mehrerer 
Jahre sehr stark beschäftigt hatte. Das Centralkomitee erhielt dabei den 
Auftrag, womöglich mit einer leistungsfähigen Versicherungsgesellschaft 
in Unterhandlung zu treten. — Die Herausgabe des Taschenkalenders für 
Kaufleute wurde beschlossen. An der gleichen Delegiertenversammlung 
fand sodann die letzte Haupfrevision der Centralvereinsstatuten Statt. 
In der damals angenommenen Fassung bestehen sie in der Hauptsache 
heute noch in Kraft. (Die ersten Statuten datieren vom 8. Juni 1873. Total- 
revisionen fanden statt an den Delegiertenversammlungen in Langenthal 
vom 29. Januar 1882, Olten vom 4. April 1886, Baden vom 19. Juli 1891.) 
Im Verwaltungsjahr 1900/1901 wurde die Subkommission für das 
Unterrichtswesen im S.K.V. geschaffen. Es erschien der erste Band der 
Sammlung nationaler kommerzieller Lehrmittel, die ‚, Wirtschaftskunde 
der Schweiz“ von Dr. Geering und Dr. Hotz. — Der S.K.V. erhielt zwei 
weitere Legate: Fr. 50000 von Heinr. Huber von Hausen a. Alb. und 
Fr. 12500 von J/. Kaspar-Horber von Lyon. — Es wurde erstmals eine 
Vortragsliste herausgegeben, in der den Sektionen eine Anzahl tüchtige 
Redner für Abhaltung von Vorträgen empfohlen wurde. 
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung in Luzern (23. Fe- 
bruar 1912) beriet und genehmigte das Reglement der Krankenkasse, 
deren Reorganisation 1897 in Basel beschlossen, wegen der in Vor- 
bereitung befindlichen eidgenössischen Krankenversicherung aber hinaus- 
geschoben worden war. Ferner wurde in Luzern ein Begünstigungs- 
vertrag mit der Schweizerischen Lebensversicherungs- und Rentenanstalt 
genehmigt über die Erleichterung der Alters- und Invaliditätsversicherung 
der Mitglieder des S.K.V. 
Die Generalversammlung vom 22. Juni 1902 in Bern stellte nach 
Anhörung zweier Referate von Herrn Oberrichter (jetzt Bundesrichter)
	        
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