Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

und Schule zu erteilen. Es wurde die ‚,Uebertrittskarte‘‘ geschaffen, 
die die wegen Abreise aus einer Sektion austretenden Mitglieder ver- 
anlassen soll, in die Sektion ihres neuen Wohnorts überzutreten. — Mit 
Rücksicht auf die zunehmende Verteuerung aller Lebensbedürfnisse 
wurde nach dem Vortrag von Centralsekretär K. Stoll eine Broschüre 
erstellt: ‚Die Verteuerung der Lebenshaltung‘‘ und in einer Massen- 
auflage durch Vermittlung der Sektionen an die Prinzipalschaft ver- 
sandt. — Zugunsten der Aufnahme des „Gewerbeartikels‘‘ (34ter) in die 
Bundesverfassung erliess das Centralkomitee einen Aufruf und ver- 
breitete — gleichfalls durch Vermittlung der Sektionen — ein Flugblatt. 
Die Delegiertenversammlung vom 20. und 21. Juni 1908 in Rorschach 
fasste eine Resolution zur Unterstützung der zweiten Eingabe des Central- 
komitees zum Bundesgesetz über Kranken- und Unfallversicherung. — 
Durch Annahme eines bezüglichen Reglements wurde von der gleichen 
Versammlung als neue Institution des S.K.V. die Fachprüfung für Buch- 
halter ins Leben gerufen. 
Vom 13. bis 25. Juli 1908 fand in Zürich der erste Ferienkurs des 
S.K.V. für Handelsfachlehrer statt. Im Anschluss daran wurde am 26. Juli 
die dritte Unterrichtskonferenz für die deutsche Schweiz abgehalten. — 
Die am Ferienkurs von Herrn Rektor R. Sfähli, Zürich, gehaltenen zehn 
Vorlesungen über ‚Kaufmännische Fortbildungsschule und Handelsfach- 
unterricht“ wurden wegen ihres bleibenden Wertes in Buchform heraus- 
gegeben. 
An einer vom eidgenössischen Industriedepartement einberufenen 
Konferenz von Vertretern der grossen schweizerischen Verbände, die über 
das Vorgehen für die Ausführung des neuen Verfassungsartikels 34ter 
(Gewerbeartikel) zu beraten hatte, war auch der S.K.V. vertreten. 
Die Revision der Vollziehungsverordnung des Bundesrates zum 
Bundesbeschluss von 1891 betreffend Förderung der kommerziellen 
Bildung gab dem Centralkomitee im folgenden Jahr — 1909 — Ver- 
anlassung zu einer sehr einlässlichen Korrespondenz mit den Bundes- 
behörden. 
Die Delegiertenversammlung in Biel (26. und 27. Juni 1909) votierte 
eine Resolution zugunsten der Aufnahme einiger weiterer wichtiger 
Anträge zum Obligationenrecht, Titel Dienstvertrag. Sie stimmte einer 
Aenderung des Reglements betreffend die Sfellenvermittlung zu, die eine 
Erhöhung der Vermittlungstaxen und die Einführung einer Mindestdauer 
der Mitgliedschaft von sechs Monaten für die Berechtigung zu den 
ermässigten Taxen bezweckte. — Ein Antrag auf Ausdehnung der Ver- 
mittlung auf das weibliche Geschlecht wurde abgelehnt. 
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