Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

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Nachdem die Delegiertenversammlung in Thun (22. und 23. Juni 1912) 
die Zulassung des weiblichen Geschlechts zur Stellenvermittlung be- 
schlossen und die Mitglieder diesen Beschluss in der Urabstimmung 
angenommen hatten, genehmigte die Versammlung in Zug das Regulativ 
für Plazierung weiblicher Angestellter. — Um für die Durchführung 
der Urabstimmung in dem grossen Verband einheitliche Normen zu 
schaffen, hat sich die Aufstellung eines Reglements betreffend die Durch- 
führung der Urabstimmung als unerlässlich erwiesen. Ein solches wurde 
nach Antrag des Centralkomitees von der Versammlung in Zug ge- 
nehmigt. 
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung in Aarau vom 1. März 
1914 endlich genehmigte das vom Centralkomitee vorgelegte neue 
Reglement für die Krankenkasse. 
Die Zusammensetzung des S. K. V., seine zahlenmässige Entwicklung 
und diejenige seiner wichtigeren Institutionen geht aus den nachfolgenden 
drei Tabellen hervor. 
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