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Nachdem die Delegiertenversammlung in Thun (22. und 23. Juni 1912)
die Zulassung des weiblichen Geschlechts zur Stellenvermittlung be-
schlossen und die Mitglieder diesen Beschluss in der Urabstimmung
angenommen hatten, genehmigte die Versammlung in Zug das Regulativ
für Plazierung weiblicher Angestellter. — Um für die Durchführung
der Urabstimmung in dem grossen Verband einheitliche Normen zu
schaffen, hat sich die Aufstellung eines Reglements betreffend die Durch-
führung der Urabstimmung als unerlässlich erwiesen. Ein solches wurde
nach Antrag des Centralkomitees von der Versammlung in Zug ge-
nehmigt.
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung in Aarau vom 1. März
1914 endlich genehmigte das vom Centralkomitee vorgelegte neue
Reglement für die Krankenkasse.
Die Zusammensetzung des S. K. V., seine zahlenmässige Entwicklung
und diejenige seiner wichtigeren Institutionen geht aus den nachfolgenden
drei Tabellen hervor.
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