Full text: Schutz und Hilfe für arme Kinder in Oesterreich

Was geschieht nach deren Ablaufe mit dem Kinde ? W etfolgt 
Auswahl der Pflegeparteien für Findelkinder? Welche Gruadfätze sind 
hiefür maßgebend ? Werden diese allseits genau und püntt - bajo gt ? 
Wie und nach welcher Richtung und durch wen erfolgt Ukbert! nd 
der Findelkinder ? (§ 3, lit. c des Ges. v. 30./4. 187§ \Nr. 68, 
R.-G.-Bl.}) Welches Pflegegeld wird von der Findelansta gezahlt ? 
Bleiben Findelkinder in Verbindung mit der Mutter ? Ä 
In welchem Zustande befinden sich die Findelkinder in Pflege ? 
Ist die Sterblichteitsziffer eine hohe ? 
T:. Pflege: und Ha ktetk.inder. 
Jm Falle ein Land von seiner Autonomie Gebrauch macht (Gesetz 
vom 29. Februar 1865 Nr. 15 R.-G.-Bl.) und die ihm angehörigen, in 
einer Findelanstalt geborenen Kinder in der Findelpflege nicht beläßt, 
tvie und von wem wird für solche Kinder gesorgt ? 
Wenn Kinder von Gemeinden in Pflege gegeben werden, nach 
welchen Grundsätzen werden die Kinder an die Parteien hinausgegeben ? 
Wie hoch ist das Pflegegeld ? Jst dasselbe ein für allemal bestimmt ? 
Wie erfolgt Auswahl der Pflegeparteien ? Werden besondere Cigenschaften 
in deren Person, Wohnung oder Lebensverhältnissen gefordert? Sind 
Leute, die aus Pflege ein Geschäft machen wollen, gegen deren Lebens- 
wandel Bedenken obwalten, deren Wohnung gesundheitsschädlich u. s. w. 
von der Uebernahme der Pflegekinder ausgeschlossen ? Bleiben Pflege- 
kinder, deren Mutter lebet, in Verbindung mit dieser ? Wird die Pflege 
der Kinder überwacht von der Gemeinde oder von freiwilligen Helfern ? 
Sind solche auch für Ausfindigmachung geeigneter Pflegeparteien thätig ? 
In welchem Zustande befinden sich Pflege- und Haltetinder, ist 
die Sterblichkeitsziffer eine hohe ? 
Sind Pflegeparteien, bei welchen Pflegekinder rasch und häufig 
absterben, von der weiteren Uebernahme solcher ausgeschlossen ? 
b Ecfelst gerichtliche Bestätigung von Pflegeverträgen? § 186 
a. b. G.: B. 
8§8. Impfung. 
Welche Einrichtung besteht im Lande hinsichtlich der Impfung ? 
IX. Arme, kranke, ssieche, schwächliche, schwachsinnige Kinder. 
1. Arme, kranke und irrsinnige Kinder. 
Wie wird in der Gemeinde für arme kranke Kinder gesorgt ? 
Für ärztliche Hilfe? Wer trägt hiefür, sowie für Medikamenten die 
Kosten? Wo sind die Krauken untergebracht? g 3 lit. b des Ges. v. 
30./4. 1870, Nr. 68 R.-G.-Bl. 
Höhe der Verpflegskosten ? 
/ Welche öffentliche Krankenhäuser nehmen Kinder auf ? Besstehen 
eigene Kinderabtheilungen in den Spitälern ? Ordination oder Kliniken 
für Kinder? Eigene Kinderspitäler ? 
_ Besteht eine Einrichtung für Rekonvaleszenten ( Rekonvaleszenten- 
si:!er: Unterstützungsfond für Rekonvaleszenten) ? (Siehe unter Titel II 
Ansltalt.) 
C-
	        
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