Was geschieht nach deren Ablaufe mit dem Kinde ? W etfolgt
Auswahl der Pflegeparteien für Findelkinder? Welche Gruadfätze sind
hiefür maßgebend ? Werden diese allseits genau und püntt - bajo gt ?
Wie und nach welcher Richtung und durch wen erfolgt Ukbert! nd
der Findelkinder ? (§ 3, lit. c des Ges. v. 30./4. 187§ \Nr. 68,
R.-G.-Bl.}) Welches Pflegegeld wird von der Findelansta gezahlt ?
Bleiben Findelkinder in Verbindung mit der Mutter ? Ä
In welchem Zustande befinden sich die Findelkinder in Pflege ?
Ist die Sterblichteitsziffer eine hohe ?
T:. Pflege: und Ha ktetk.inder.
Jm Falle ein Land von seiner Autonomie Gebrauch macht (Gesetz
vom 29. Februar 1865 Nr. 15 R.-G.-Bl.) und die ihm angehörigen, in
einer Findelanstalt geborenen Kinder in der Findelpflege nicht beläßt,
tvie und von wem wird für solche Kinder gesorgt ?
Wenn Kinder von Gemeinden in Pflege gegeben werden, nach
welchen Grundsätzen werden die Kinder an die Parteien hinausgegeben ?
Wie hoch ist das Pflegegeld ? Jst dasselbe ein für allemal bestimmt ?
Wie erfolgt Auswahl der Pflegeparteien ? Werden besondere Cigenschaften
in deren Person, Wohnung oder Lebensverhältnissen gefordert? Sind
Leute, die aus Pflege ein Geschäft machen wollen, gegen deren Lebens-
wandel Bedenken obwalten, deren Wohnung gesundheitsschädlich u. s. w.
von der Uebernahme der Pflegekinder ausgeschlossen ? Bleiben Pflege-
kinder, deren Mutter lebet, in Verbindung mit dieser ? Wird die Pflege
der Kinder überwacht von der Gemeinde oder von freiwilligen Helfern ?
Sind solche auch für Ausfindigmachung geeigneter Pflegeparteien thätig ?
In welchem Zustande befinden sich Pflege- und Haltetinder, ist
die Sterblichkeitsziffer eine hohe ?
Sind Pflegeparteien, bei welchen Pflegekinder rasch und häufig
absterben, von der weiteren Uebernahme solcher ausgeschlossen ?
b Ecfelst gerichtliche Bestätigung von Pflegeverträgen? § 186
a. b. G.: B.
8§8. Impfung.
Welche Einrichtung besteht im Lande hinsichtlich der Impfung ?
IX. Arme, kranke, ssieche, schwächliche, schwachsinnige Kinder.
1. Arme, kranke und irrsinnige Kinder.
Wie wird in der Gemeinde für arme kranke Kinder gesorgt ?
Für ärztliche Hilfe? Wer trägt hiefür, sowie für Medikamenten die
Kosten? Wo sind die Krauken untergebracht? g 3 lit. b des Ges. v.
30./4. 1870, Nr. 68 R.-G.-Bl.
Höhe der Verpflegskosten ?
/ Welche öffentliche Krankenhäuser nehmen Kinder auf ? Besstehen
eigene Kinderabtheilungen in den Spitälern ? Ordination oder Kliniken
für Kinder? Eigene Kinderspitäler ?
_ Besteht eine Einrichtung für Rekonvaleszenten ( Rekonvaleszenten-
si:!er: Unterstützungsfond für Rekonvaleszenten) ? (Siehe unter Titel II
Ansltalt.)
C-