Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Seiler, Schirmgeschäfte, Schlosser 
1. Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband’ der Sächsischen Seiler. 
Innungen, 
Werkstatt: 
Allein- und Lehrlingsbetriebe 
Betriebe mit 1 Gehilfen . 
„ 29 Zn 
Handel: 
Gewinnsatz am Handelsumsatz. . .. ; 
Gemischte Betriebe (Regel): 
Allein- und Lehrlingsbetriebe 
Betriebe mit 1 Gehilfen . 
° 
15—25 ,, 
10—20 ,, 
10-—15 . 
a 
XXXIV. Schirmmacher. 
I. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, 
Münster). 
Schirme in Verbindung mit Hüten, 
Mützen usw. . 
Richtsatz in % 
für den Nettogewinn 
12-15 
Bielefeld, Detmold, Dortmund. 
XXXV. Schlosser. 
1. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin), 
Aufgestellt von der Hwk. Berlin: 
Rohverdienst Reinverdienst 
ın % vom Umsatz 
10 20—40 
“{) 10-—20 
10 7—15 
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. 0.). 
Aufgestellt von der Hwk. Berlin: ; 
. Rohverdienst in % vom Umsatz 
I. Handwerk. ...... 0. 40-—60 
2. Verkauf. - ; . 25—35 
3. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau). 
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Breslau: 
Rohverdienst in % vom Umsatz 
50—60 
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau: 
L Einteilung der Betriebe. 
Für die Errechnung des steuerlich zu erfassenden Einkommens ist zweckdienlich, die 
Schlossereibetriebe nicht allgemein nach der Höhe des Umsatzes oder der Zahl der beschäftigten 
Arbeitnehmer einzuteilen, sondern man muß bei der vorzunehmenden Einteilung die Betriebsart 
oerücksichtigen, In dieser Hinsicht wäre folgende Einteilung zu empfehlen:
	        
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