Schornsteinfeger, Schuhmacher
Der Durchschnittsreinertragssatz nach dem Abzug der Sonderleistungen
beträgt in der Regel 25 bis 30%.
Dieser Satz ist in folgendem Aufbau des Umsatzes, der ähnlich mit. nur geringen Ab-
weichungen überall anzutreffen ist, begründet:
Umsatz=Gesellenlohn (450% des Gesellenlohnes für Lehrlingshaltung) 100% des Gesellen-
(ohnes an Geschäftsunkosten + 750 4%. behördlich geregelte a (Verordnung des
sächsischen Ministeriums des Innern vom 30. Januar 1925 — Nr. 26 711 Br. 7/24 — Orts-
statutarische Regelungen — Verbandssatzungen) + 25 bis 35% des Umsatzes als Gewinn.
Der Umsatz baut sich zahlenmäßig wie folgt auf:
Umsatz 00 10000 A,
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 A
t Lehrlingshaltung . 1350 „
— Unkosten .... 2600 „
6550 AM
Sonderleistungen .. 750 „
7300 „ 7300
WR .00004°4 2700 AM
Gewinnsatz: = 10000 AM: 2700 A = 27°.
Bei einem Kehrbezirk mit 1 Gesellen ohne Lehrling:
Umsatz + 0000
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 AM.
+ Unkosten .... 2600
5200 PM.
+ Sonderleistungen . 750 „
5950 AM 5950 „
2700 ..
N
Gewinnsatz: 8650 Z% : 2700 = 31%.
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Hand-
werks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.)
XL. Schuhmacher.
l. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin). °
Von der Hwk. Berlin aufgestellt:
Rohverdienst Reinverdienst
in °% vom Umsatz
Betriebe ohne Gehilfen .'‘. 40—50 30—40
„ mit „ .. 40—50 10—15
Schuhwarenhandel ... . 20—30 6—10
"Dem Handel mit Luxusschuhwaren entstanden im Jahre
1926 oroße Koniunkturverluste.)
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. O.).
Von der Hwk. Berlin aufgestellt: - Rohverdienst in
9% vom Umsatz
50—60
Schuhmacher ......0.0.+4 4
a) Flickschuhmacher .... + + +.
b) Schuhwarenanfertigung i. Kleinbetrieb
Schuhwarenhandel 2.2.2.2... 0 0
3545
20—30
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