Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schornsteinfeger, Schuhmacher 
Der Durchschnittsreinertragssatz nach dem Abzug der Sonderleistungen 
beträgt in der Regel 25 bis 30%. 
Dieser Satz ist in folgendem Aufbau des Umsatzes, der ähnlich mit. nur geringen Ab- 
weichungen überall anzutreffen ist, begründet: 
Umsatz=Gesellenlohn (450% des Gesellenlohnes für Lehrlingshaltung) 100% des Gesellen- 
(ohnes an Geschäftsunkosten + 750 4%. behördlich geregelte a (Verordnung des 
sächsischen Ministeriums des Innern vom 30. Januar 1925 — Nr. 26 711 Br. 7/24 — Orts- 
statutarische Regelungen — Verbandssatzungen) + 25 bis 35% des Umsatzes als Gewinn. 
Der Umsatz baut sich zahlenmäßig wie folgt auf: 
Umsatz 00 10000 A, 
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 A 
t Lehrlingshaltung . 1350 „ 
— Unkosten .... 2600 „ 
6550 AM 
Sonderleistungen .. 750 „ 
7300 „ 7300 
WR .00004°4 2700 AM 
Gewinnsatz: = 10000 AM: 2700 A = 27°. 
Bei einem Kehrbezirk mit 1 Gesellen ohne Lehrling: 
Umsatz + 0000 
Werbungskosten: Gesellenlohn . . . 2600 AM. 
+ Unkosten .... 2600 
5200 PM. 
+ Sonderleistungen . 750 „ 
5950 AM 5950 „ 
2700 .. 
N 
Gewinnsatz: 8650 Z% : 2700 = 31%. 
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.) 
XL. Schuhmacher. 
l. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin). ° 
Von der Hwk. Berlin aufgestellt: 
Rohverdienst Reinverdienst 
in °% vom Umsatz 
Betriebe ohne Gehilfen .'‘. 40—50 30—40 
„ mit „ .. 40—50 10—15 
Schuhwarenhandel ... . 20—30 6—10 
"Dem Handel mit Luxusschuhwaren entstanden im Jahre 
1926 oroße Koniunkturverluste.) 
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und Frankfurt a. O.). 
Von der Hwk. Berlin aufgestellt: - Rohverdienst in 
9% vom Umsatz 
50—60 
Schuhmacher ......0.0.+4 4 
a) Flickschuhmacher .... + + +. 
b) Schuhwarenanfertigung i. Kleinbetrieb 
Schuhwarenhandel 2.2.2.2... 0 0 
3545 
20—30 
| 23
	        
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