Schuhmacher
IV. Preisrichtsätze.
Preisrichtsätze bestehen weder von seiten des Landesverbandes noch von seiten der Innungen.
V.-Löhne.
in der Anlage überreichen wir eine Abschrift des z. Zt. in Breslau geltenden Tarifes für
lie Arbeitnehmer des Schuhmacherhandwerks*) und bemerken dazu, daß etwa 90% der Arbeit-
nehmer, nämlich die in Kleinbetrieben beschäftigten, den Minimaltarif von 52 Pfg. pro Stunde
bezahlt erhalten.
In der Provinz sind die Lohnsätze niedriger. Es werden gewöhnlich 40—45 Pfg. gezahlt,
stellenweise auch bis 50 Pfg.
Die: Kostgeldbeihilfen der Lehrlinge werden gewöhnlich nach den Richtsätzen der Hand-
werkskammer Breslau gezahlt.
\L. Reingewinn-Errechnung.
Unter Zugrundelegung der Erfahrungen von buchführenden Schuhmachern und unter Berück-
sichtigung aller den Reingewinn bestimmenden Faktoren halten wir die Annahme folgender Rein-
vewinnsätze für berechtigt:
1. Meister allein .. . . Umsatz: 1500—3000 A, Reingewinnn: 25—30% = 525—900 KM.
2, „mit l Gehilfen „ 3000—4500 ; ” 25% = 750—1125 PM.
3. 28° ”„ 2 ” ” 4500—6000 2 ” 20% == 900— 1200 ”
4 „ 8 » „ 6000—8000 „ » 18% = 1080—1440 ;
> „ „4 „ 8000—11000 15% = 1200-1650
Wie schon erwähnt, ändern sich diese Zahlen bei der Haltung von Lehrlingen insofern, als
Jer Umsatz für das Halten je eines Lehrlings um 500 A, höher anzusetzen ist. Damit steigt
Jann auch entsprechend der Reinverdienst.
Wir möchten nicht verfehlen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die errechneten Gewinn-
and Umsatzsätze nur anwendbar auf voll beschäftigte Betriebe sind, und dementsprechend in den
vielen Betrieben, deren Produktionskapazität nicht voll ausgenutzt werden kann, herabzusetzen
sein werden.
Sofern neben dem rein handwerklichen Betriebe auch Handel betrieben wird, wäre dieser
Umsatz, der fakturenmäßig nachgewiesen werden könnte, getrennt zu errechnen.
Der Reinverdienst aus dem Handel kann mit 8—10°% des Umsatzes in Ansatz gebracht werden.
RR
VIL Konjunkturverhältnisse.
Es ist kurz zu bemerken, daß das Jahr 1926 aus drei Gründen wirtschaftlich wesentlich
ıngünstiger für das Schuhmachergewerbe war, wie das Jahr 1925. Einmal machte sich, wie auch
in den anderen Berufen, die gesunkene Kaufkraft der breiten Masse im Umsatz und Preise herab-
setzender Weise bemerkbar. Dazu kommen die großen Verluste an Arbeit für. das reelle Schuh-
machergewerbe, die durch das immer weiter um sich greifende Pfuschertum bedingt waren.
Schließlich ist das Gewerbe auch durch das Eingreifen von Behörden, Verbänden usw. erheblich
zeschädigt worden, indem diese Stellen von sich aus Reparaturanstalten als Regiebetriebe gründeten
und so San selbständigen Handwerkern die Arbeit entzogen.
1. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen).
Siehe Tabellen auf Seite 126/127.
Lehrlinge (Sp. 6) sind hier vom 1. Lehrjahr ab in Anrechnung gebracht. ‘
, Bei der Festsetzung des Materialverbrauchs (Sp. 7) ist berücksichtigt daß die Schuhmacher
'ast ausschließlich mit Reparaturarbeiten beschäftigt sind. Fertigt im Einzelfall ein Schuhmacher
verhältnismäßig viel Neuarbeit an, so ist der Materialverbrauch entsprechend zu erhöhen.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-
imtes Hannover vom 9. März 1927).
*) Hier nicht mit veröffentlicht.