Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bäcker 
22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk Gk. Hamburg). 
Bemerkung d. Gewerbekammer 
Die Lage des Bäckergewerbes 
war 1926 gegenüber 1925 
wesentlich - schlechter, da die 
Mehlpreise stark anzogen. Die 
reise für Backwaren sind die 
zleichen: geblieben, allerdings 
ist das Gewicht der Backwaren 
verringert worden, aber nicht 
in dem Maße, wie die 
Steigerung der Mehlpreise es 
erfordert hätte. Es dürfte in 
keinem Falle ein Verdienst 
von mehr als 10 vom Netto- 
umsatz entstanden sein, selbst 
nicht in den kleinsten Be- 
trieben, wo der Meister per- 
sönlich mitarbeitet, ‚weil dort 
wegen der geringeren Mehl- 
mengen eine günstige Einkaufs- 
möglichkeit nicht so sehr vor- 
handen ist, wie in den größeren 
Betrieben. 
23) Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). ; 
a) Vom Landesfinanzamt Würzburg aufgestellt: 
Reingewinn in Hundertsätzen 
des Umsatzes 
15—20 
20—25 
25—30 
45—50 
b) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt : 
Alleinmeister Meister zuzügl. 
nachstehender Gesellenzahl 
a 1 2 3 4 
. %% Yo Yo %% % 
14 11 8 6 5 
19 15 12 9 8 
24. Saargebiet. 
l. Brot, Reinverdienst 9%. 
(für Weizenbrot werden von dem Referenten 10 °/o vorgeschlagen; jedoch ist der- 
selbe bereit, einen einheitlichen Durchschnittssatz für Korn- und Weizenbrot in Höhe 
von 9% gelten zu lassen.) 
Weißware, Reinverdienst 22%, 
Durchschnittlicher Reinverdienst 13%. 
(Blieskastel schlägt für Roggenbrot 9%, für Weizenbrot 10% und für Weißware 
20% vor; dies ergäbe einen Durchschnittssatz von 13 9%.) 
Von den oben verdienten Reinverdienstsätzen gehen noch ab die effektiv gezahlten 
Löhne, Soziallasten und Mieten.
	        
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