Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Straßenbauer, Pflasterer. 
wo 
Dar 
3 
£2 
Oo 
N 
X 
Di 
> 
nn 
— 
u 
X 
Merkblatt) Im allgemeinen wird der Straßenbau in der Weise betrieben, daß mit einer 
ne gearbeitet wird, die im allgemeinen ans 3 Personen besteht. Der Meister legt bei der 
rung die Reihen Steine an und überläßt die Durchführung und die Beendigung der von 
elegten Reihen dem ersten und dann dem zweiten Gesellen. 
Jurch die für 2 oder mehrere Kolonnen notwendigen Vorarbeiter sowie durch die ständige 
wachung der Kolonnen vermindert sich der Meisterverdienst für jede Gesellenstunde (Sp. 7) 
'r zweiten Kolonne, wie in der Aufstellung ausgeführt, von 21 Pfg. auf 17 Pfg. 
Die Aufstellung berücksichtigt bei der Stundenzahl, daß der Straßenbau ein Saisongewerbe 
DD. 9). 
Bei Beschäftigung von Lehrlingen tritt eine Erhöhung des Umsatzes ein: 
Im 1. Jahre um 400 A. ; 
2” 2. >» „m 470 >» 
„ 3. >» »» 560 ”„ 
Xie Jährliche Einkommenserhöhung beträgt für jeden Lehrling durchschnittlich 100 A. 
Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz- 
Hannover vom 9. März 1927.) 
ndesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. 
Richtsatz für den 
Bruttogewinn Nettogewinn 
in °/ 0 
stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10—13 bei Materialzugabe. 
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes). 
ndesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster). 
Richtsätze für den 
Bruttogewinn Nettogewinn 
in % 
stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 : 10—13 
a) 
r © 
> 
.%® 
Oo 
7] 
w 
2 
» 
\ 
wo 
N 
> 
8 
O 
© 
ndesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der 
Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg). 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in % 
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . . . 10—13 bei Materialzugabe. 
adesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm). 
Richtsatz für den 
Nettogewinn ın % ; 
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb} 10—13 
‚Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft 
/ürtt. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart 
\r. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.) 
andwerkskammer Kaiserslautern. 
/lasterer: Alleinmeister Meister zuzügl. nachst.Gesellenzahl 
1 2 
Lieferarb. 14% 5% 5% 
Lohnarb. 40%
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.