Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Fleischer 
proben an der Hand dieses Vieheinkaufsbuches, Stichproben, die in Nachforschung bei den Vieh- 
verkäufern bestehen würden, von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der gemachten Angaben sich 
zu überzeugen. 
Dieser Weg scheint bisher jedoch nicht üblich gewesen zu sein, sondern die Finanzämter 
pflegten sich an die Schlachthöfe oder Fleischbeschauer zu wenden, um die Stückzahl der 
geschlachteten Tiere zu erfahren, dann pro Stück irgend einen Pauschalbetrag festzusetzen und 
auf diese Weise den Umsatz zu errechnen. 
Wir sind der Ansicht, daß diese Art der Umsatzerrechnung in der Regel zu falschen Er- 
gebnissen führen muß, weil bei der Festsetzung von Pauschalbeträgen für einen bestimmten 
Finanzamtsbezirk ein äußerst wichtiges Moment unberücksichtigt bleibt, nämlich die Tatsache, 
daß die verschiedenen Fleischer je nach der Einstellung ihres Betriebes Tiere verschiedener Qualität 
und Größe schlachten. Bei einer großen Zahl von Schlachtungen, sofern Pauschalsätze zu- 
grunde gelegt werden, müssen Differenzen bestehen, die sich in die Tausende belaufen. Es ist 
dann kein Wunder, wenn in solch einem Falle der Unbilligkeit und Übersteuerung Tor und 
Tür geöffnet wird, ohne daß das einzelne Finanzamt dies beabsichtigt. 
Wir halten also diese bei den Finanzämtern beliebte Umsatzberechnung für äußerst ungerecht, 
und sind der Ansicht, daß die Stückzahlangaben der Schlachthöfe und Fleischbeschauer nur zur 
Kontrolle der Angaben herangezogen werden dürften. 
Sollten ausnahmsweise mit Hilfe der Schlachthofangaben und der Festsetzung von Pauschal- 
beträgen für das einzelne geschlachtete Tier Umsatzerrechnungen vorgenommen werden, so halten 
wir eine Mitwirkung bzw. Hinzuziehung des zuständigen Innungsvorstandes deswegen für wesentlich 
notwendig, damit derselbe dem Finanzamte die Größe und Qualität der in dem strittigen Betriebe 
gewöhnlich zur Schlachtung kommenden Tiere angeben kann. Nur dann wäre die Gewähr da- 
für vorhanden, daß einigermaßen richtige Pauschalsätze der Umsatzerrechnung zugrunde 
gelegt werden. 
III. Roheinkommen. 
Der durchschnittliche Bruttoüberschuß eines Fleischereibetriebes, in % vom Umsatz aus- 
gedrückt, ist mit 20 % anzusetzen. Wir glauben nicht, daß dieser Prozentsatz irgendwie bean- 
standet werden könnte, da er seinerzeit zu anderen Zwecken nach langwierigen Errechnungen von 
der mittleren Preisprüfungsstelle festgestellt und festgesetzt worden ist. Wie uns zufällig bekannt 
geworden ist, hat ein Landesfinanzamt den einzelnen Finanzämtern eine Spanne von 13—40 % 
zur Benutzung angeraten. Wir können dieses keinesfalls gutheißen. Abgesehen von der zu 
weiten, also praktisch wertlosen Spanne halten wir eine Bruttoverdienstspanne über 25 % in 
normalen Betrieben für kaum möglich. In kaum 1%, der Betriebe wird diese Spanne von 
25 °/ allerdings überschritten werden. Es handelt sich hier dann aber nicht mehr‘ um normal 
arbeitende Betriebe, sondern um Betriebe, die entweder irgendwelche Luxusausgaben zu bestreiten 
haben oder infolge eines im fraglichen Handwerk auf die Dauer weil unwirtschaftlich, nicht 
tragbaren Filialsystem ganz ausnahmsweise erhöhte Unkosten besitzen. 
IV. Preisrichtsätze. 
Preisrichtsätze sind weder von den Innungen noch vom Bezirksverein Schlesien im Deutschen 
Fleischerverbande herausgegehen worden. 
V. Löhne. 
Wir gestatten uns in der Anlage eine Wochenlohn- und Monatsaufstellung*) zu übersenden. 
aus der alles nähere über die Höhe und Art der Löhne hervorgeht. ; 
VI. Kalkutation. 
Unter Zugrundelegung eines Bruttoüberschusses von 20 °% des Umsatzes dürften sich die 
Unkosten je nach Größe des Betriebes auf 12 bis 16 % des Umsatzes belaufen. Zu diesen Un- 
kosten gehören z. B.: Miete, Löhne, Beleuchtung, F euerung, Papierverbrauch, Eiskonsum, Bereini- 
gung, Transportkosten (Pferdewagen oder Auto). Reparaturen. Abschreibungen, Steuern, Reklame- 
ausgaben, Versicherungen. 
Eine Errechnung der Höhe dieser einzelnen Posten, ‘ausgedrückt in Prozentsätzen des Um- 
satzes, halten wir deswegen für zwecklos, weil die verschiedenen Posten in den verschiedenen 
Betrieben untereinander allzusehr variieren, letzten Endes aber, was ihre Gesamthöhe anlangt, 
sich im großen und ganzen gleich bleiben werden. Wir sind jedoch bereit, auch darüber noch 
nähere Ansführungen zu machen. 
*\ Hier nicht veröffentlicht.
	        
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