Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

XXV. Messerschmiede und Schleifer. - 
1. Handwerkskammer Kaiserslautern. 
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl 
„Ad 
35% 30% 
2. Landesausschuß des Sächsischen Handwerks und Sächsicher Verband selbständiger Messer- 
schmiede und Instrumentenschleifer. 
Allein- und Lehrlingsbetriebe . 2 G 
Betriebe mit 1 Gehilfen , . 2... 
» 2 2 . 8 OR Aw m} 
„3 
30—40 9% (Vgl. Schreiben des Landes- 
20—30 ,, ausschusses und der Landes- 
10—20 fachverbände des sächs. Hand- 
510 wenn I aMlat A am 
2» . * » + »» Ss). 
Gewinnsatz am Handelsumsatz. . . .. 10—20, © Ss Hehe) 
(Vgl. Schreiben des Landesausschusses und der Landesfachverbände des Sächs. Handwerks 
vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.) 
a 
XXVI. Müller. 
L. Landesfinanzamt Breslau (Bezirk der Hwk. Breslau, Liegnitz). ; 
a) Aufgestellt vom Landesfinanzamt Breslau: 
Rohverdienst— Mahllohn. 
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau: 
IL. Einteilung der Betriebe. 
Da es sich in vorliegendem Expos6 nur um die Behandlung der nicht buchführenden Müller 
handelt, wäre eine allgemeine Einteilung in Klein-, Mittel- und Großbetriebe für den vorliegenden 
Zweck unbrauchbar. Ebenso ist es im Müllergewerbe nicht angängig, die Betriebe nach der Zahl 
der darin beschäftigten Arbeitnehmer in verschiedene Klassen einzugruppieren, weil die Einrich- 
‘ung einer Mühle bedeutsamer ist, als die Zahl der Arbeitnehmer. 
Eine praktisch nicht nur brauchbare, sondern sogar notwendige Einteilung hat nach dem 
Peg pun zu erfolgen, ob Wind, Wasser oder Motor die Antriebskraft bilden. Je nachdem, 
welche Äntriebskraft benutzt wird. wird sich die Errechnung des Einkommens anders gestalten. 
Wir teilen also ein in: 
1. Windmühlen, 
2. Motormühlen, a 
3. Wassermühlen. 
II. Möglichkeiten der Umsatzerrechnung. 
Die Errechnung des Umsatzes dürfte sich in 99 % der Fälle insofern einfach gestalten, als 
auch die sonst nichtbuchführenden Müller gewöhnlich doch ein Buch, das Mahlbuch, führen. 
ın diesem wird vermerkt, wieviel Getreide angenommen und wieviel Mehl weitergegeben worden 
ıst. Unseres Ermessens wäre das Nichtvorhandensein des Mahlhuches überhaupt nur bei Wind- 
mühlen, sogenannten Bockmühlen, denkbar. 
Infölge der schlechten Wirtschaftslage der Mühlen, die vor allem durch die übermäßig hohe 
Mehleinfuhr aus dem Auslande bedingt ist, darf ganz allgemein gesagt, auf keinen Fall nur die 
technische Leistungsfähiekeit einer Mühle zur Schätzung des tatsächlichen Umsatzes herangezogen 
werden. 
‚Für den Fall, daß eine Windmühle nicht einmal ein Mahlbuch führt, haben wir festgestellt, 
daß der Durchschnitts höchst satz der Jahresleistung einer gewöhnlichen Bockmühle heutzutage: 
800 Zentner 
beträgt. Die meisten Bockmühlen werden aber weit unter diesem Satze bleiben. 
Anders als die Bockmühlen sind die sogenannten Holländer-Windmühlen zu behandeln, 
1. h. Windmühlen mit massivem Unterbau. Bei diesen ist die Leistungsfähigkeit erheblich höher 
Außer dieser Mahltätigkeit wird von den kleinen Mühlen auch noch geschrotet und gequetscht. 
Eine Bockmühle schrotet im Jahre durchschnittlich 
200 Zentner 
ınd quetscht im Jahre durschnittlich 
300 Zentner. 
Im übrigen ist darauf hinzuweisen. daß etwa 97 % aller Windmüller eine kleine Landwirt- 
schaft besitzen.
	        
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