XXVIIL Ofensetzer und Töpfer (Hafner).
L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt.
Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz
Töpfer:
Die Betriebe ohne Gehilfen,
die ausschließlich Reparatu-
ven ausführen . .... . 35—80
Betriebe ohne Gehilfen mit Reparatur und
Neuanfertigungen.
Betriebe mit 1 bis zu 2 Gesellen:
Bei Reparaturen... 2.0...
„ Neuanfertigung . ......
Größere Betriebe mit überwiegend Neu-
Anfertigung . . .
20—30
12—20
8—12
2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und F rankfurt/O).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt:
Rohverdienst
in % vom Umsatz
35-— 60
3.
Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in
"/% vom Umsatz
10-— 60
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
des Umsatzes Kalkulation
Hafner... ... 60—70 Meisterlohn + 20%
(Ofensetzer) des Umsatzes
Bei dem Reinverdienstsatz von 60—70 °% ist unterstellt, daß neue Oef icht geli
Spitzenlohn A%. 1.27 bei 300 Arbeitstagen = A% 3000.— (abgerundet). "m richt geliehst werden.
‚ (Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt).
>. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz
Leipzig, Plauen). 5 & .
Reingewin-Richtsatz
in °% vom Umsatz
a) Landesfinanzämter:
Öfensetzer: . ;
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilfen) 25—35
Ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Erhöhung, ist ein größerer
Gehilfenbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Ermäßigung des vorgesehenen Richtsatzes ein.
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