kommenheit zu lösen, wie es durch den spontanen Vorgang
der Konkurrenz geschieht.
Eine ganz andere Lage wird jedoch durch die Neue Wirt-
schaftspolitik geschaffen.” Da wieder ein Markt für Ver-
brauchsgüter entsteht und der Staat gleichzeitig auch an der
Wiederherstellung eines Marktes für Produktionsmittel ar-
beitet, so wird, wenn auch in unvollkommener Form, jener
spontane Zurechnungsprozeß wieder ins Leben gerufen.
Indem wir die Rente und den Unternehmergewinn als
logische Kategorien einer jeden volkswirtschaftlichen Orga-
nisation. anerkennen: und einen spezifischen. Ursprung des
Kapitals behaupten, - wollen wir indessen damit noch nicht
ohne weiteres auch die Richtigkeit. der Schlußfolgerung an-
erkennen, die viele Natoinalökonomen aus diesen Behauptun-
gen ziehen, nämlich — die volle und unbedingte Rechtmäßig-
keit der individuellen Aneignung des Bodens und des Kapi-
tals, der unkontrollierbaren Verfügung über beides, sowie der
individuellen Aneigung der Rente und des Profits. Alle diese
Fragen unterliegen, selbst nach der Anerkennung unserer
obigen Grundsätze, noch einer besonderen Betrachtung. Gegen
diese Schlußfolgerung könnten auch nach der Annahme dieser
Grundsätze gewichtige Argumente ins Feld geführt werden.
Mag die Zerlegung des Nationaleinkommens wohl die Folge
ler von uns als objektivi erwiesenen Tatsachen, die die
Arbeitsproduktivität bestimmen, sein, — ihre Verteilung
wurzelt doch letzten Endes in einer äußerst ungleichen Ver-
teilung des Eigentumsbesitzes, deren Ursprung nicht so sehr
im Wirtschaftsleben als in der politischen Vorherrschaft der
oberen Klassen oder, wenn wir in die Jahrhunderte noch
weiter zurückblicken wollen, direkt in Vergewaltigung und
Raub liegt. Ferner aber ist die Produktivität des Bodens und
des Kapitals. nicht ein Verdienst der Grundbesitzer und der
Kapitalisten, sondern ein Resultat der politischen und kultu-
rellen Entwicklung der Allgemeinheit. Liegt doch die Zeit
gar nicht weit zurück, da der Boden ohne eine an ‚ihn ge-
fesselte Bevölkerung gar keinen Wert besaß, und das Ka-
pital nicht nur keinen Gewinn abwarf, sondern. noch beson-
dere Aufwendungen zu seiner Bewahrung verlangte. Daher
kann die Allgemeinheit den Boden und das Kapital in einem
gewissen Sinne als ihr Eigentum betrachten und einen ge-
wissen Anteil an dem von diesen beiden Faktoren erzielten
Ertrag‘ für‘ sich beanspruchen. Diese Rechtsidee reifte im
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