Full text: Die Lehren des Marxismus im Lichte der russischen Revolution

kommenheit zu lösen, wie es durch den spontanen Vorgang 
der Konkurrenz geschieht. 
Eine ganz andere Lage wird jedoch durch die Neue Wirt- 
schaftspolitik geschaffen.” Da wieder ein Markt für Ver- 
brauchsgüter entsteht und der Staat gleichzeitig auch an der 
Wiederherstellung eines Marktes für Produktionsmittel ar- 
beitet, so wird, wenn auch in unvollkommener Form, jener 
spontane Zurechnungsprozeß wieder ins Leben gerufen. 
Indem wir die Rente und den Unternehmergewinn als 
logische Kategorien einer jeden volkswirtschaftlichen Orga- 
nisation. anerkennen: und einen spezifischen. Ursprung des 
Kapitals behaupten, - wollen wir indessen damit noch nicht 
ohne weiteres auch die Richtigkeit. der Schlußfolgerung an- 
erkennen, die viele Natoinalökonomen aus diesen Behauptun- 
gen ziehen, nämlich — die volle und unbedingte Rechtmäßig- 
keit der individuellen Aneignung des Bodens und des Kapi- 
tals, der unkontrollierbaren Verfügung über beides, sowie der 
individuellen Aneigung der Rente und des Profits. Alle diese 
Fragen unterliegen, selbst nach der Anerkennung unserer 
obigen Grundsätze, noch einer besonderen Betrachtung. Gegen 
diese Schlußfolgerung könnten auch nach der Annahme dieser 
Grundsätze gewichtige Argumente ins Feld geführt werden. 
Mag die Zerlegung des Nationaleinkommens wohl die Folge 
ler von uns als objektivi erwiesenen Tatsachen, die die 
Arbeitsproduktivität bestimmen, sein, — ihre Verteilung 
wurzelt doch letzten Endes in einer äußerst ungleichen Ver- 
teilung des Eigentumsbesitzes, deren Ursprung nicht so sehr 
im Wirtschaftsleben als in der politischen Vorherrschaft der 
oberen Klassen oder, wenn wir in die Jahrhunderte noch 
weiter zurückblicken wollen, direkt in Vergewaltigung und 
Raub liegt. Ferner aber ist die Produktivität des Bodens und 
des Kapitals. nicht ein Verdienst der Grundbesitzer und der 
Kapitalisten, sondern ein Resultat der politischen und kultu- 
rellen Entwicklung der Allgemeinheit. Liegt doch die Zeit 
gar nicht weit zurück, da der Boden ohne eine an ‚ihn ge- 
fesselte Bevölkerung gar keinen Wert besaß, und das Ka- 
pital nicht nur keinen Gewinn abwarf, sondern. noch beson- 
dere Aufwendungen zu seiner Bewahrung verlangte. Daher 
kann die Allgemeinheit den Boden und das Kapital in einem 
gewissen Sinne als ihr Eigentum betrachten und einen ge- 
wissen Anteil an dem von diesen beiden Faktoren erzielten 
Ertrag‘ für‘ sich beanspruchen. Diese Rechtsidee reifte im 
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