Full text: Die deutsche Kaliindustrie

tober 1925 sei dem Herrn Reichswirtschaftsminister mitgeteilt worden, 
daß das Mißverhältnis zwischen den Brutto- und Nettopreisen sich so 
vergrößert habe, daß die Kaliindustrie an einer Preiserhöhung nicht 
vorbeikomme, Anträge aber noch zurückstellen wolle, um das Ergebnis 
der von der Reichsregierung eingeleiteten allgemeinen Preissenkungs- 
aktion auf dem Warenmarkt abzuwarten. Da jedoch durch diese Maß- 
nahme nur erreicht worden sei, daß die Warenpreise und Löhne in 
Deutschland nicht weiter zugenommen hätten, seien die Verhältnisse 
für die Kaliindustrie nicht besser geworden. Es müsse deshalb nun- 
mehr an eine Erhöhung der Preise in dem vorgeschlagenen Umfange 
herangetreten werden. 
Gegen diesen Vorschlag wandten eich die Vertreter der Landwirt- 
schaft im Reichskalirat. Sie erklärten, daß die Abnehmer nicht in der 
Lage seien, einer Kalipreiserhöhung zuzustimmen. Sie hätten auch die 
Überzeugung, daß eine Preiserhöhung der Kaliindustrie den erwarteten 
Vorteil nicht bringen würde, weil die im Interesse der Ermäßigung der 
Gestehungskosten wünschenswerte Absatzsteigerung hierdurch in Frage 
gestellt würde. Die Arbeitnehmer erhoben ebenfalls Widerspruch, da 
sie die Frage der Gestehungskosten der Werke noch nicht für genügend 
geklärt ansahen.. Von den Vertretern des Kalihandels wurde dagegen 
ein Vermittlungsvorschlag gemacht, indem beantragt wurde, eine durch- 
schnittliche Preiserhöhung um 12% vorzunehmen und später, wenn das 
Ergebnis der Ernte zu übersehen wäre, dem Kalisyndikat die weiter- 
beantragten 6% in einer erneuten Verhandlung zu bewilligen. Über 
diesen Antrag wurde in der Sitzung am 11. August 1926 abgestimmt. 
Es ergab sich dabei bei 4 Stimmenthaltungen eine Stimmenmehrheit 
von 13 gegen 9 Stimmen. Der Vermittlungsantrag. war daher vom 
Reichskalirat angenommen. Gegen den Beschluß wurde jedoch von 
dem Here Reichswirtschaftsminister auf Grund des $ 91 der Durch- 
führungsvorschriften vom 18. Juli 1919 Einspruch erhoben. Er kam 
daher nicht zur Durchführung. 
Unmittelbar nach dieser Sitzung des Reichskalirats veranlaßte der 
Herr Reichswirtschaftsminister durch die Preisprüfungssetelle des Reichs- 
wirtschaftsministeriums bei zahlreichen Kaliwerken eingehende Unter- 
suchungen über ihre Selbstkosten. Sie führten dazu, daß der Herr 
Reichswirtschaftsminister den bisherigen Widerstand gegen eine Preis- 
erhöhung aufgab. Es wurde daher vom Reichskalirat über den in- 
zwischen erneuerten Preiserhöhungsantrag des Syndikates in einer 
Sitzung. am 22, Dezember 1926 beraten. Hierbei wurde mit den Ver- 
tretern der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels eine Eini- 
gung über die neuen Preise für die einzelnen Salzsorten erzielt. Die 
neuen Preise bedeuteten eine Erhöhung des bisherigen Preisniveaus 
um durchschnittlich 9,5%. Die Annahme dieser Preise durch den 
Reichskalirat erfolgte einstimmig, wobei sich die Vertreter der Arbeiter 
und Angestellten der Stimme enthielten. Die Neufestsetzung der 
Preise erfolgte mit Wirkung vom 23. Dezember 1926 ab. Der Unter- 
schied gegenüber den bisherigen Höchstpreisen ergibt eich aus nach- 
folgender Übersicht: 
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