Full text: Die deutsche Kaliindustrie

Kalisgyndikat übernommenen Beitrages 3,60 RM. Vom 1. Juli 1925 
ab wurden eie auf 6 RM erhöht. Davon entfallen auf den Empfänger 
ein Drittel der Kosten oder 2 RM, 
Die Kaliprüfungsstelle überwachte die Durchführung der Probe- 
nahmevorschriften auf den Werken sowie bei der Abnahme der Liefe- 
rungen durch die Landwirte. Auf den Werken sind besondere Probe- 
nehmer angestellt, die von den Handelskammern vereidigt werden und 
in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Lieferwerken stehen dürfen. 
Die Kontrolle dieser Personen erfolgt durch die Beamten der Kali- 
prüfungestelle überraschend ohne vorherige Anmeldung. Im allge- 
meinen erwies sich die Tätigkeit der vereidigten Probenehmer als zu- 
verlässig. Unregelmäßigkeiten, durch die die Feststellung des Kali- 
gehalts der Lieferungen wesentlich beeinflußt werden konnten, ergaben 
sich jedoch nicht. Die Probenahme am Empfangsorte konnte nur nach- 
geprüft werden, wenn der Kaliprüfungsstelle Fälle von Unregelmäßig- 
keiten angezeigt wurden. Dabei wurden nur diejenigen Fälle als wirk- 
liche Verstöße angesehen, bei denen die Vorschriften über die Probe- 
nahme überhaupt nicht beachtet worden waren. Bei kleineren Unregel- 
mäßigkeiten, durch die im allgemeinen der Befund der Analyse nicht 
beeinträchtigt worden war, wurde dagegen von einer Beanstandung 
abgesehen. Durch das Kalisyndikat und die landwirtschaftlichen Ver- 
bände werden die Abnehmer auf die Wichtigkeit einer sorgfältigen und 
vorschriftsmäßigen Probenahme ständig hingewiesen. Es erscheint 
jedoch nach den Ermittlungen der Kaliprüfungsstelle erforderlich, daß 
diese Aufklärung in großem Umfange fortgesetzt wird, um die regel- 
mäßige Abwicklung der Lieferungsgeschäfte zu fördern. Im ganzen 
sind seit dem 1. Januar 1924 Unregelmäßigkeiten bei der Entnahme 
der Empfängerproben festgestellt worden: 
1924 29 Fälle 
1925 838 
1926 59 
1927 82 
1928 89 * 
Besondere Vergünstigungen sind im Gesetz den landwirtschaftlichen 
Abnehmern bei der Berechnung der Frachten und Frachtenausgleiche 
eingeräumt worden. Die Überwachung der hierüber gegebenen Vor- 
schriften unterstand der Kaliprüfungsstelle. 
Besondere Sorgfalt erforderten die Feststellungen des Absatzes 
durch die Kaliprüfungsstelle, da, wie bereits hervorgehoben worden ist, 
die hier ermittelten Salzmengen als Unterlagen für die Berechnung der 
Anteilsverhältnisse der Werke am Gesamtabsatz der Kallindustrie 
dienen. Die Kontrolle geschah durch Einforderung von monatlichen 
Absatznachweisungen der Werke, deren Angaben mit denen des Kali- 
syndikats verglichen wurden. Außerdem wurden mit Hilfe der Eisen- 
bahnverwaltung auf Grund der jetzt noch geltenden Ausführungsbestim- 
mungen des Bundesrates vom 9. Juli 1910*) zum 10. Abschnitt des Kali- 
1) R. G. Bl., S. 925.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.