Full text: Die deutsche Kaliindustrie

Genaue Feststellungen können darüber meines Erachtens von keiner 
Organisation vorgenommen werden. Es scheitert dies daran, daß in 
den Orten, wo nur ein Kaliwerk war, die Zahletellen bzw. Ortsverwal- 
tungen der betreffenden Organisationen nach der Stillegung aufgelöst 
wurden und andererseite ja die Zahl der damals auf den Werken be- 
schäftigten Arbeiter nicht nur auf die Ortschaft beschränkt war, wo 
sich das Kaliwerk befand, sondern mindestens 1 Dutzend Ortschaften 
und mehr dafür in Betracht kamen. Genaue Feststellungen darüber 
könnten meines Erachtens nur durch die Landrateämter in Verbindung 
mit den davon betroffenen Gemeinden gemacht werden. Soweit sich 
die Feststellungen darüber erheben ließen, führe ich diese nach- 
stehend an!) : 
Namen des Werkes 
Aschersleben IV, VI, 7 
Manstfeld 
Ver. chem. Fabr. L’hall 
Conow 
Siegfried I u. II 
Hope 
Fulda 
Günthershall 
Wilhelmshall 
Beienrode I u. II 
Rastenberg 
Hohenzollern 
Bernburger Kaliwerke 
Prinz Adalbert 
Einigkeit HI 
Steinförde 
Sachsen-Weimar 
Kaiseroda I 
Ronnenberg II 
Stillgelegt 
am 
1928/25 
1. 1.1926 
10. 10. 1928 
31. 12. 1925 
1.11. 1926 
15. 11. 1927 
1.12. 1925 
3. 12. 1926 
1. 4.1926 
20. 11. 1926 
28. 2. 1924 
1.11. 1928 
1. 1.1925 
1. 9. 1925 
1. 9.1925 
1. 10. 1924 
1. 5.1926 
2. 8.1927 
1. 5.1994 
Zahl der 
Beschäf- 
tigten 
400 | 
170 
200 
120 
276 
85 
140 
322 
‚200 
380 
500 
310 
400 
320 
45 
280 
700 
200 
350 
Davon haben Be- 
schäftigung 
gefunden 
Am 
31. XIL 28 
noch 
arbeits- 
los 
auf in 
anderen | anderen 
Kali- In- 
werken | dustrien 
90 100 
160 / 10 
unbekannt | 30 
110 10 
unbekannt ! unbekannt 
40 39 
unbekannt unbekannt 
28 . 239 
unbekannt 400 
140 | 235 
444 126 
243 57 
972 | 400 
278 60 
35 m 
‘90 90 
110. 50° 258 
160 ] 40 — 
9 145 146 
In der letzten Rubrik sind die Arbeiter mit enthalten, welche 
zwangsweise pensioniert worden sind. Von den etwa 100 eingegan- 
genen Fragebogen habe ich nur die vorstehend genannten Werke auf- 
führen können. Die übrigen Fragebogen enthalten infolge der schon 
längere Zeit zurückliegenden Stillegung eo unvollständige Angaben, 
daß damit nichts anzufangen ist. Die Arbeiter und Angestellten der 
stillgelegten Werke haben entsprechend den Bestimmungen des 8 85 
KWG Anspruch auf Entschädigung. - Bei Streitigkeiten, welche eich 
hierbei zwischen Unternehmern und Belegschaften ergeben, ist das im 
N) Genaue Feststellungen sind jetzt, also April 1929, nicht mehr möglich. 
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