Full text: Die deutsche Kaliindustrie

Werksleitung des stillgelegten Werkes wird jederzeit den Beweis dafür 
erbringen können, daß es seine Quote aus den Lagervorräten erfüllt hat. 
Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes wird bei Prüfung etwa 
gestellter Entschädigungsansprüche der Arbeiter nicht von der Quote 
ausgegangen, welche auf dem Werk bisher verarbeitet wurde, sondern 
es kommt nur die Quote in Betracht, welche am Werk haftet. Dae Kali- 
schiedsgericht muß seine Spruchpraxis auf Grund. eines Gesetzes aus- 
üben, welches für die heutigen Verhältnisse nicht mehr maßgebend 
sein kann. 
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