schwierig. Das Vorkommen im Elsaß ist außerordentlich umfangreich.
Vor dem Kriege bestanden dort 13 Werke.
Sachverständiger Korte: Ich glaube, es ist seitdem nur ein neuer
Schacht niedergebracht. Im allgemeinen sind die Franzosen auf dem
Wege, die Industrie immer mehr und mehr zu vervollkommnen. Dabei
soll der Staat die Kaliindustrie durch besondere Frachtvorteile und
durch Subventionen sehr begünstigt haben.
Sachverständiger Gabriel: Die Eisenbahn räumt den französi-
schen Werken bedeutende Frachtermäßigungen ein. Teilweise wurden
auch die Schiffe seinerzeit, nachdem sie auf dem Rhein beschlagnahmt
und in französischen Besitz übergegangen waren, leer gratis bis nach
Straßburg wieder hochgeschleppt. Die französische Fracht ist nach
Antwerpen und Rotterdam wesentlich günstiger als die deutsche, weil
den Werken alle möglichen Erleichterungen gewährt werden.
Sachverständiger Hofer: Von der französischen Kaliproduktion
entfallen heute etwa zwei Drittel auf die staatlichen Gruben und ein
Drittel auf die Gruppe Sainte Therese. Im ersten Halbjahr 1927 betrug
die Produktion der staatlichen Gruben 800 000 t Rohsalz, die der Gruppe
Sainte Therese 357 500 t.
Bei den staatlichen Gruben besitzt von den insgesamt 10 000 Kuxen:
der französische Staat ; 8333 mit 82,5 % Ertragsanteil,
die drei elsäss.-lothr. Departements 1002 , 11,0 ,, 5
und die Privatbesitzer 645 „ 65 „
Durch das neue französische Kaligesetz ist ein Absatzmonopol für
die Societ& Commerciale Pottasses d’Alsace, also die gemeinsame fran-
zösische Verkaufsorganisation, geschaffen worden. Auch für neue
Gruben besteht ein Pflichtbeitritt zu dem Verkaufssyndikat. Die Quoten
werden alle zwei Jahre durch den Minister der öffentlichen Arbeiten
festgelegt. Desgleichen hat die Regierung das Recht, die Inlandspreise
festzusetzen.
Sachverständiger Prentzel: Das Werk Sainte Therese ist heute
nur vertraglich gebunden und könnte eventuell als Außenseiter den
Staatswerken schaden. Dies auszuschließen. ist wohl einer der Gründe
für das Gesetz.
Sachverständiger Albrecht: In dem neuen Gesetz scheint mir
hauptsächlich die Tendenz hervorzutreten, daß man dadurch unter allen
Umständen ein Zwangssyndikat schaffen wollte, damit, wenn neue Werke
antständen, dieselben fest zusammengefügt werden.
Sachverständiger Gabriel: Für die Entwicklung des Auslands-
absatzes der deutschen Kaliindustrie ist das Zustandekommen des
deutsch-französischen Kalivertrages von außerordentlicher Bedeutung
gewesen. Wir haben den Vertrag mit Paris abgeschlossen, in dem von
dem gesamten Export 70% dem Deutschen Kalisyndikat und 30 % der
Societe in Mülhausen zufallen. Dabei ist in dem Vertrage gleich be-
rücksichtigt worden, daß auf einer Basis von 500 000 t gewisse Diffe-
renzen bestehen, so daß die Verteilung in einzelnen Ländern anders als
70 und 30 erfolgen kann. Bei der Festsetzung der Beteiligung hat man
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