Full text: Die deutsche Kaliindustrie

fallen unter die sogenannten Zahlungsbedingungen, während die Rabatte 
einen Teil der Lieferungsbedingungen darstellen. Bei den Zahlungs- 
bedingungen muß man zwischen dem Bar- und dem Kreditgeschäft 
unterscheiden. Wir sind seit 1924 genötigt gewesen, auch Wechsel zu 
nehmen, bis dahin hatten wir ein reines Bargeschäft. Um nicht, zuviel 
Wechsel zu erhalten, müssen wir in Zeiten hohen Zinssatzes erhebliche 
Barzahlungsprämien gewähren; zeitweise haben wir bis zu 6 % ge- 
zahlt, während normalerweise nur 114 bis 2% gewährt werden. Ferner 
muß dieser Barzahlungsdiskont höher sein in Zeiten, wo wir einen 
Neun-Monats-Kredit gegen Wechsel geben, als wenn wir nur drei Monate 
Kredit geben. Außerdem geben wir dem Handel für das Risiko, das 
er selbst dadurch übernimmt, daß er seinen Kunden neun Monate Kredit 
geben muß, eine Risikoprämie, zur Zeit von 1%. Durch die Organi- 
sation des Handels wird uns. ein großer Teil des beträchtlichen Risikos 
abgenommen, das darin liegt, daß dem Käufer in schlechter finanzieller 
Lage ein langfristiger Kredit gegeben werden muß. Da der größte Teil 
unserer Käufer in den großen Absatzorganisationen der deutschen 
Landwirtschaft und des Großhandels zusammengeschlossen ist, haben 
wir, wenn wir auch einen Kredit von neun Monaten und länger geben 
müssen, doch infolge dieses Zusammenschlusses unserer Abnehmer die 
Gewähr, daß wir zu unserem Gelde kommen werden. Darin liegt die 
iu 1ere Rechtfertigung für die Rabatte. 
Die Bedingungen sind im allgemeinen die, daß wir zunächst einen 
Drei-Monats-Wechsel hereinnehmen, der zweimal prolongiert werden 
kann, so daß alco die Frühjahrsbezüge der deutschen Landwirtschaft 
erst aus der Ernte des betreffenden Jahres bezahlt zu werden brauchen, 
im allgemeinen spätestens am 15. November des Jahres. Mit diesem 
Modus hat sich auch die deutsche Reichsbank einverstanden erklärt, die 
diese Wechsel hereinnimmt. Der Wechsel trägt entweder die Unter- 
schrift des Syndikats, des Kleinhändlers und des. Großhändlers oder bei 
den Wechseln der großen Verbände neben der Unterschrift, der Ge- 
nossenschaft oder des Kleinhändlers noch die Unterschrift dieser Ver- 
bände. Bis vor anderthalb Jahren fakturierten die Werke selbst, 
damals trug der Wechsel auch noch die Unterschrift des Werke. Auf 
allen Wechseln, soweit wir sie weitergeben, steht das Kalisyndikat. 
In der Zeit des ganz hohen Zinsfußes in Deutschland nach der 
Stabilisierung haben wir einen Teil der Zinsen selbst in der Weise 
getragen, daß wir den Kredit auf drei Monate zinsfrei gegeben haben, 
bei der Prolongation nach drei Monaten aber die Zinsen von dem 
Kreditnehmer übernommen werden mußten. Zur Zeit muß der Kredit- 
nehmer die Wechselzinsen ganz tragen, denn sonst würde alles auf 
Wechsel bezogen werden, und wir hätten überhaupt kein Bargeschäft 
mehr. Um einen Anreiz zur Barzahlung zu geben, bringen wir einen 
gewissen Barvergütungsdiskont in Abzug. Im allgemeinen frägt also 
heute die Wechselzinsen der Abnehmer, und zwar berechnen wir ihm 
den Reichsbanksatz. Im Sommer während der stillen Zeit geben wir 
allerdings Anreiz zum Kaufen durch teilweise Zinsfreiheit des Wechsels. 
Wir haben seit. 1924 im Wechselverkehr mit der Kundschaft jährlich 
zwischen 20 und 40 Mill. RM. hereinnehmen müssen bei einem Inlands- 
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