Full text: Die deutsche Kaliindustrie

Auf den. Tagesordnungen der ‚Sitzungen des Reichskalirates stehen in 
der Regel “immer ‚nur an*sich.sehr nebensächliche und gleichgültige 
Dinge; es handelt sich meist z.B. um Ersatzwahlen von ausgeschie- 
denen Vertretern oder Stellvertretern oder kleine Fragen, die das Kali- 
wirtschaftegesetz betreffen, Niemals aber ist es im Reichskalirat üblich 
gewesen, daß in den Sitzungen auch ein Vortrag über die Lage der Kali- 
industrie, über die innere Struktur, über Rationalisierung und ihre Aus- 
wirkungen auf die Produktion usw, gehalten würde. Dasselbe Verhält- 
nis ist im Aufsichtsrat des Kalisyndikats. Die Tagesordnung des Reichs- 
kalisyndikate lautet: Der Absatz im Inlande, die Absatzmengen in den 
übrigen europäischen Ländern, die Absatzmengen nach Übersee, und 
einige sonstige kleine geschäftliche Dinge. Über Preisgestaltung, über 
Preisbedingungen und andere interne Fragen im Aufsichtsrat des Kali- 
syndikats wird überhaupt nicht geredet. Die Sitzungen dauern deshalb 
in der Regel eine halbe Stunde, höchstens eine Stunde. Ich weiß nicht, 
ob nicht durch eine Änderung des Gesetzes andere Verhältnisse herbei- 
geführt werden müssen. Jedenfalls haben die Arbeitnehmervertreter 
heute keinen Überblick mehr, und dieser Überblick fehlt auch den Ver- 
brauchern, den Vertretern der Landwirtschaft, die dem Reichskalirat 
und dem Aufsichtsrat des Kalisyndikats angehören. Daher ist ein Mit- 
reden und Mitbestimmen über die Preisgestaltung der Kaliproduktion 
sehr schwer, ein Zustand, der meiner Ansicht nach auf die Dauer uner- 
träglich ist. 
ce) Abteufverbot und Neueinschätzung. 
Neu: Das Abteufverbot läuft am Ende dieses Jahres ab. Wenn 
diese Bestimmung nicht verlängert werden würde, könnte man doch 
versuchen, durch sehr niedrige Preise den Absatz ungemein auszuweiten, 
so daß.durch Abteufen neuer Schächte oder durch. ‚gesteigerte Ausdeh- 
nung vorhandener. Schachtanlagen- eine neue Expansion in der Kali- 
industrie” eintreten würde. Damit.wäre aber die Bewegung, die sich 
seit der Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen, seit den Zeiten der 
Sogialisierungskommission, vollzogen hat, in gewissem Umfange wieder 
redressiert. 
Waldeck: Die Frage der Verlängerung des Abteufverbots ist 
für die Preisgestaltung gleichgültig. Denn jeder, der neu abteuft, muß 
auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen seine Produktion doch durch 
dag Syndikat verkaufen, kann also keine eigene Preispolitik treiben. 
Sachverständiger Karau: Nachdem die Rationalisierung eben 
durchgeführt ist und jetzt erst anfängt sich auszuwirken, wäre es ein 
Fehler, : dieses Verbot aufzuheben und dadurch die Möglichkeit zu 
schaffen, wieder neue Produktionsstätten entstehen zu lassen und neue 
Schächte in die Welt zu setzen. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, 
daß man im Interesse der Aufrechterhaltung und Vertiefung und ver- 
stärkten Auswirkung der Rationalisierung das Abteufverbot zum min- 
desten verlängert. Sollten wieder neue Schächte beliebig gebaut werden 
können, 80 ist es nicht ausgeschlossen, daß man der Vorteile und Ge- 
winne, die jetzt in weitestem Maße durch Rationalisierung und Still- 
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