Full text: Die deutsche Kaliindustrie

geringerer Bedeutung als zur Zeit seines Erlasses (1916) ist. Das Ab- 
teufen von neuen Kalischächten dürfte heute nur für solche Unter- 
nehmungen in Frage kommen, die auf einen neuen Schacht Beteiligungs- 
ziffern stillgelegter oder in Betrieb befindlicher Werke übertragen 
können, da ein solcher Schacht mit der ihm zustehenden Quote allein 
nicht wirtschaftlich ausgenutzt werden könnte. Es ist möglich, daß 
mit dem zunehmenden Abbau der von den heutigen Schächten aus zu- 
gänglichen Kalilagerstätten das Abteufen eines neuen Schachtes 
rationeller erscheint als der Ausbau der bestehenden Anlagen. Vor 
allem beschränkt das Verbot den Kreis der Beteiligten auf die bereits 
vorhandenen Unternehmungen. Trotzdem erscheint es dem Ausschuß 
richtig, das bestehende Abteufverbot zunächst beizubehalten, da, die 
Unternehmungen in der Kaliindustrie sich in den sogenannten Reserve- 
schächten die Möglichkeit geschaffen haben, statt des Ausbaus der jetzt 
in Betrieb befindlichen Werke neue Werke zu errichten. Im übrigen 
scheint bei dem Verhältnis der Produktionskapazität der Schachtanlagen 
und der Fabriken auch heute in den Schachtanlagen eine erhebliche 
Reserve vorhanden zu sein. Schließlich schaffen die bestehenden gesetz- 
lichen Ausnahmebestimmungen vom Abteufverbot die Voraussetzungen 
Jafür, daß bei dringendem Bedarf ein neuer Kalischacht niedergebracht 
werden kann. 
Kapitalverhältnisse, 
Umfang des Vorkriegskapitals. 
Aus der Vorkriegszeit liegt eine Angabe über die Kapitalmenge, die 
in der Kaliindustrie arbeitete, nicht vor, und alle nachträglichen Er- 
hebungen leiden an dem Mangel, daß sie nur ungefähre Annäherungs- 
werte ergeben können. In ihnen wird im allgemeinen das Eigenkapital 
der Unternehmungen über den Kurswert der börsenmäßig gehandelten 
Anteile einzelner Gesellschaften errechnet und die bilanzmäßig ausge- 
wiesene Verschuldung hinzugezählt. Eine derartige, verhältnismäßig 
lange zurückliegende Schätzung beziffert das vor dem Kriege in der 
deutschen Kaliindustrie arbeitende Kapital auf etwa 1,4 Milliarden Mark 
einschließlich der Aufwendungen für die elsässischen Schachtanlagen, 
deren größter Teil bei Ausbruch des Krieges noch nicht fertiggestellt 
war. In den Verhandlungen der Sozialisierungskommission*) wurde die 
Kapitalmenge mit 1,5 Milliarden Mark beziffert, auch sonst sind ähn- 
liche Beträge genannt worden. AKEinzelheiten der Errechnung können 
heute nicht mehr überprüft werden, namentlich nicht die Einwirkungen 
ler bereits damals verhältnismäßig vielfältigen Verschachtelung der 
Kaliunternehmungen. Darüber hinaus sind weit erheblichere Einwen- 
dungen gegen die Berechnungen zu machen; sie verschleiern die Kapital- 
vorgänge, die von der besonderen und durchaus eigentümlichen Organi- 
sation der deutschen Kaliindustrie in der Vorkriegszeit veranlaßt 
worden sind. Der Anspruch auf eine bestimmte Beteiligung an dem 
Absatz der Industrie, die auch auf dem internationalen Markt nahezu 
') Vom 4. Februar 1921. 
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