gewisse Rabatte, die sachlich Preisermäßigungen gleichzustellen sind,
zur Verwendung; dabei handelt es sich fast immer um Großabnehmer.
Diese Vergütungen gehen zurück auf den $ 56 der Vorschriften zur
Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom
18. Juli 1919; danach kann der Reichskalirat bestimmen, daß den Ab-
nehmern größerer Mengen Kalisalze ein entsprechender Preisnachlaß
zu gewähren ist. Den Abnehmern steht es frei, sich zur Erlangung
dieser Preisnachlässe zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Eine
unterschiedliche Behandlung! der Abnehmer hinsichtlich der Preisnach-
lässe darf bei gleichen Voraussetzungen nicht stattfinden.
Rabatte für industrielle Abnehmer,
RM je 100 dz KO
Salzsorte
Chlorkalium für 100 dz auf 80% KC1
reduziertes Gewicht
Schweielsaures Kali für 100 dz auf
90% K,SO, reduziertes Gewicht
Bei Jahresabnahme von:
CL ' über 25 000
10—500 | 501—2000 | 2001—25 000 ' über 250
49,68 ' 63,18 76,68 90,18
J
55,20 | 70.20 | 85.20 100,20
An landwirtschaftliche Abnehmer wird Kali unmittelbar nicht ab-
gegeben; das Syndikat beliefert ausschließlich Düngemittelhändler und
landwirtschaftliche Genossenschaften; sowohl Händler wie Genossen-
schaften haben sich zu großen KEinkaufsverbänden zusammen-
geschlossen. und zwar entfallen
1926 ! 1927 ! 1928
% % %
auf die Landwirtschaftliche Düngerbezugsgesellschaft
a) Kalibezugsgesellschaft etwa
b) Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft w
c) Reichslandbund 8
auf die Düngehandel G. m. b. H. #
auf das Deutsche Kalikontor n
auf die Übrigen ;
des Gesamtabsatzes an die inländische Landwirtschaft.
39 87
8 8
a 8
98 24
14 13
‚2 19 | 20
Von diesen Organisationen stellt die Kalibezugsgesellschaft der
deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften die oberste Spitze des
genossenschaftlichen Kalihandeles dar, soweit Kalihandel vom Reichs-
verband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, der
Raiffeisenorganisation, dem Zentralverband der Bauernvereinsorgani-
sationen und einigen kleineren Verbänden betrieben wird. Die Deutsche
Landwirtschaftsgesellschaft m. b. H., Dünger-Kainit-Abteilung, und der
Reichslandbund, Ein- und Verkaufs-A.-G., bilden zusammen die Deutsche
landwirtschaftliche Einkaufsvereinigung G, m. b. H. Diese Organi-
sationen haben eich in der Landwirtschaftlichen Düngerbezugsgesell-
schaft m. b. H. als Dachorganisation, die unmittelbar vom Kalisyndikat
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