Full text: Die deutsche Kaliindustrie

gewisse Rabatte, die sachlich Preisermäßigungen gleichzustellen sind, 
zur Verwendung; dabei handelt es sich fast immer um Großabnehmer. 
Diese Vergütungen gehen zurück auf den $ 56 der Vorschriften zur 
Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 
18. Juli 1919; danach kann der Reichskalirat bestimmen, daß den Ab- 
nehmern größerer Mengen Kalisalze ein entsprechender Preisnachlaß 
zu gewähren ist. Den Abnehmern steht es frei, sich zur Erlangung 
dieser Preisnachlässe zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Eine 
unterschiedliche Behandlung! der Abnehmer hinsichtlich der Preisnach- 
lässe darf bei gleichen Voraussetzungen nicht stattfinden. 
Rabatte für industrielle Abnehmer, 
RM je 100 dz KO 
Salzsorte 
Chlorkalium für 100 dz auf 80% KC1 
reduziertes Gewicht 
Schweielsaures Kali für 100 dz auf 
90% K,SO, reduziertes Gewicht 
Bei Jahresabnahme von: 
CL ' über 25 000 
10—500 | 501—2000 | 2001—25 000 ' über 250 
49,68 ' 63,18 76,68 90,18 
J 
55,20 | 70.20 | 85.20 100,20 
An landwirtschaftliche Abnehmer wird Kali unmittelbar nicht ab- 
gegeben; das Syndikat beliefert ausschließlich Düngemittelhändler und 
landwirtschaftliche Genossenschaften; sowohl Händler wie Genossen- 
schaften haben sich zu großen KEinkaufsverbänden zusammen- 
geschlossen. und zwar entfallen 
1926 ! 1927 ! 1928 
% % % 
auf die Landwirtschaftliche Düngerbezugsgesellschaft 
a) Kalibezugsgesellschaft etwa 
b) Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft w 
c) Reichslandbund 8 
auf die Düngehandel G. m. b. H. # 
auf das Deutsche Kalikontor n 
auf die Übrigen ; 
des Gesamtabsatzes an die inländische Landwirtschaft. 
39 87 
8 8 
a 8 
98 24 
14 13 
‚2 19 | 20 
Von diesen Organisationen stellt die Kalibezugsgesellschaft der 
deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften die oberste Spitze des 
genossenschaftlichen Kalihandeles dar, soweit Kalihandel vom Reichs- 
verband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, der 
Raiffeisenorganisation, dem Zentralverband der Bauernvereinsorgani- 
sationen und einigen kleineren Verbänden betrieben wird. Die Deutsche 
Landwirtschaftsgesellschaft m. b. H., Dünger-Kainit-Abteilung, und der 
Reichslandbund, Ein- und Verkaufs-A.-G., bilden zusammen die Deutsche 
landwirtschaftliche Einkaufsvereinigung G, m. b. H. Diese Organi- 
sationen haben eich in der Landwirtschaftlichen Düngerbezugsgesell- 
schaft m. b. H. als Dachorganisation, die unmittelbar vom Kalisyndikat 
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