Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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III. Kapitel, 
nach, so ist sein Tätigkeitserlebnis ausschließlich auf das Wissen um 
„gegenwärtige eigene wahrgenommene Kopimuskelspannungen kraft 
Wollens‘ gestellt, während eigene Gehirnveränderungen zwar gewußt 
(vermittelnd beabsichtigt), aber selbstverständlich weder wahr genom- 
men noch überhaupt in ihrer Besonderheit gewußt sind. Nur „wahr- 
genommene eigene gegenwärtige Muskelveränderungen kraft Wollens‘“ 
sind also „Gewußtes‘“ des eigentlichen Tätigkeitserlebnisses, welche 
Feststellung aber, wie bereits bemerkt wurde, nicht verwechselt werden 
darf, mit der gewiß unrichtigen Behauptung, daß „re produzierte“ 
frühere Muskelveränderungserlebnisse den Übergang vom „Wollen“ 
zum ‚,Tun‘“ vermitteln. 
Ist nun erkannt, daß zwar jedes „Handeln“ ein „Tun“ einschließt, aber 
eben „Tun“ und „Handeln“ verschiedene Gegebene darstellen, so wird 
auch klar, daß der mit den Worten „inneres Tun“ und „äußeres Tun“ be- 
zeichnete Gegensatz eigentlich ein Gegensatz „inneren Handelns“ und 
„äußeren Handelns“ist. Jedes Tun ist nämlich insoferne ein „inneres“ 
Tun, als sich im eigentlichen Tun nur „innere“ Leibesveränderungen, näm- 
lich eben Muskelveränderungen finden, die auch für einen Anderen als den 
Tätigen nicht wahrnehmbar sind. Hingegen gibt es „inneres Handeln“, in 
welchem sich die Muskelveränderungen im Wirkenszusammenhange mit 
anderen „inneren“ Leibesveränderungen finden, und „äußeres Handeln“, in 
welchem sich die Muskelveränderungen im Wirkenszusammenhange mit 
„äußeren“ Leibesveränderungen finden. Als „Handeln schlechtweg“ 
können wir jede in einem Streben gewußte Wirkensverkettung 
zwischen eigenemgegenwärtigen Tun undam eigenenLeibe 
als Vor-Mittelwirkungen eintretenden Veränderungen, 
die nicht Veränderungen des eigenen Gehirnes sind, be- 
zeichnen. Die Worte: „die nicht Veränderungen des eigenen Gehirnes 
sind“, tragen einem allgemein eingebürgerten Sprachgebrauche Rech- 
nung, da jeder, der „nachsinnt“, zwar ein „Tätigkeitserlebnis“ hat, gleich- 
wohl aber niemals gesagt wird, daß der „Nachsinnende“ als solcher 
„handelt“. Selbstverständlich steht aber, wenn man sich über diesen 
Sprachgebrauch hinwegsetzen will, sachlich nichts im Wege, „Han- 
deln schlechtweg“ als „in einem Streben gewußte Wirkensverkettung 
zwischen eigenem gegenwärtigen Tun und am eigenen Leibe als Vor- 
Mittelwirkungen eintretenden Veränderungen“ zu bestimmen, bei welcher 
Bestimmung dann das „Nachsinnen“ ein besonderes „Handeln“ dar- 
stellt. Die verschiedenen Fälle des „Nachsinnens“ sind es aber, welche 
man vorzüglich als „innere Willenstätigkeiten“ ansieht und bezeichnet, 
wodurch man dann auch zu der verhängnisvollen Irrmeinung gelangt, 
„Denken“ sei ein „Tun“ und „Wollen“ sei das Wesen der Seele („volun- 
taristische Psychologie“). Aber „Nachdenken“ („Nachsinnen“) ist nicht 
„Denken“ („Sinnen“), d.h. „besondere seelische Bestimmtheit (Denk-
	        
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