Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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111. Kapitel. 
„Wirkung ohne Wollen“ nur ein Sonderfall der „in keinem Ver- 
halten-Seelenaugenblicke emotional günstig gedachten 
Wirkung“. Das Wortgefüge „Wirkung ohne Wollen“ — z. B. „Das 
ist ohne mein Wollen geschehen“ — wird aber gelegentlich auch ge- 
braucht, um „nicht emotional günstig gedachte Wirkung“, 
also überhaupt solche Wirkung zu bezeichnen, die sich nicht als Er- 
füllung eines von besonderer Seele emotional günstig Vorgestellten dar- 
stellt. In zahlreichen Fällen wird aber auch davon gesprochen, daß 
irgendeine Wirkung „gegen Wollen“ jemandes eingetreten ist, und 
die Wirkung „gegen Wollen“ ist wieder nur ein Sonderfall solcher 
Wirkung, die sich als Erfüllung einer „in einem Verhalten-Seelen- 
augenblicke emotional ungünstig gedachten Wirkung“ 
darstellt. In weiterem (ungenauem) Sinne bezeichnet aber die Rede 
von der „Wirkung gegen Wollen“ überhaupt eine „emotional un- 
günstig vorgestellte Wirkung erfüllende Wirkung“. Solche 
Wirkungen stellen sich nun in besonderen Fällen als jenes Gegebene 
dar, das „Gewalt“ genannt wird. Das Wort „Gewalt“ ist allerdings 
wie das Wort „Walten“ zweideutig. Bedeutet doch das Wort „Walten“ 
nicht nur „stark sein“ („Macht haben“, „valere‘“), sondern auch „auf 
Grund von Macht leisten“ („erfolgreich tun“, „tätig wirken“). So be- 
deutet nun auch das Wort „Gewalt“ nicht nur eine „Macht“ (z. B. 
„Vollzugs-Gewalt“), sondern auch Wirkungen besonderen Tuns (näm- 
lich einer „Gewalttätigkeit“), also besondere „Leistungen“. Wir ge- 
brauchen indes im folgenden das Wort „Gewalt“ ausschließlich zur Be- 
zeichnung besonderer Wirkungen, da eben statt des Wortes „Gewalt“ 
in der ersteren Bedeutung das eindeutige Wort „Macht“ zur Verfügung 
steht. Mit dem Worte „Gewalt“ bezeichnen wir jede Wirkung (oder 
Verkettung von Wirkenseinheiten), welche in besonderer zweifacher 
Erfüllungsbeziehung steht, nämlich erstens eine adäquate Erfüllung 
in Beziehung zu solchem Strebens-Augenblicke einer Seele darstellt, 
in welchem a) auf jene Wirkung gezielt wurde und b) gedacht wurde, 
daß jene Wirkung von einer anderen Seele emotional ungünstig ge- 
dacht ist, überdies aber zweitens eine Erfüllung in Beziehung zu 
solchem Seelenaugenblicke jener anderen Seele darstellt, in welchem 
jene Wirkung emotional ungünstig gedacht wurde, Bezeichnen wir als 
„emotionale Gegnerschaft“ jede Beziehung zwischen zwei be- 
sonderen Seelen, welche dadurch begründet ist, daß der einen Seele 
ein Augenblick zugehört, in welchem eine besondere Wirkung emotional 
günstig gedacht wird, der anderen Seele aber ein Augenblick zugehört, 
in welchem jene besondere Wirkung emotional ungünstig gedacht wird, 
als „Gegenstand emotionaler Gegnerschaft“ jene gedachte 
Wirkung, als „emotionale Gegner“ die Seelen, welche in jener Beziehung 
stehen. so können wir auch sagen, daß jede Wirkung „Gewalt“ ist, die
	        
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