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Ill. Kapitel.
und gegen deren „Wollen“ „entführt“. Ist das in der Gewaltwirkung
veränderte Einzelwesen eine Seele, so kann es sich wieder entweder
a) um die Seele jemandes handeln, der nicht der „Zu-Vergewaltigende“
ist. oder b) um die Seele des „Zu-Vergewaltigenden“. Im Falle a)
sprechen wir von „drittseelischer Gewalt“, im Falle b) sprechen wir
von „anderseelischer Gewalt“ Ein Fall von „drittseelischer Ge-
walt“ liegt vor, wenn A gegen „Wollen“ des B dem C eine besondere
Mitteilung macht. Ein Fall von „anderseelischer Gewalt“ liegt vor,
wenn A dem B eine Mitteilung macht, welche B sich „verbeten“ hat.
Nur im Falle der „anderseelischen Gewalt“ ist das „in der Gewaltwirkung
veränderte Einzelwesen“ auch die „vergewaltigte Seele“, während in
allen anderen Fällen, also auch im Falle „anderleiblicher Gewalt“, das
„in der Gewaltwirkung veränderte Einzelwesen“ von dem „vergewal-
tigten Einzelwesen“, das überhaupt nur eine Seele sein kann, ver-
schieden ist. Im Falle der „anderseelischen Gewalt“ sprechen wir daher
auch von einer „die vergewaltigte Seele verändernden Ge-
walt“, in allen anderen Fällen von einer „die vergewaltigte Seele
nicht verändernden Gewalt“ Wir können ferner die „Gewalt
gegen eine Seele“ von der „Gewalt gegen mehrere Seelen“
unterscheiden, in welch letzterem Falle ein Gewalt-Streben vorlag, in
welchem die zu erzielende Wirkung als von mehreren anderen Seelen
emotional ungünstig vorgestellt wahr gedacht wurde. Da das Wort
‚Gewalt“ eine besondere Wirkung in zweifacher Erfüllungsbezie-
hung kennzeichnet, also ein Beziehungswort ist, gibt es keine „Ge-
walt an sich“, sondern nur in Beziehung zu einem „nach Gewalt
Strebenden“ und seinem „emotionalen Gegner“. Eine und dieselbe
Wirkung, d. h. besondere Wirkungen, denen dieselben identischen
Allgemeinen zugehören, können deshalb bald „Gewalt“, bald „Nicht-
Gewalt“ sein.
Weil ferner „Gewalt“ stets nur eine Wirkung ist, die in Erfüllungs-
beziehung zu besonderem Streben einer Seele und zu besonderem emo-
tional ungünstigen Seelenaugenblicke einer anderen Seele steht, hat in
Redensarten wie „Sich selbst Gewalt antun“ das Wort „Gewalt“ ledig-
lich einen bildlichen Sinn. Denn jener, der Etwas tut, also seinem
Leibe Veränderung wirkt, tut es stets „auf Grund eigenen Wollens“,
aicht aber „gegen eigenes Wollen“. Das „Sich selbst Gewalt antun“
meint lediglich, daß jemand Etwas tut auf Grund eines Wollens, dessen
Mittel von ihm ungünstig emotional gedacht wurden, was aber eben
im Augenblicke des Wollens nicht mehr der Fall ist, da nunmehr jene
Mittel als Mittel zu einem Lustgewinn gedacht sind, wenn sie auch, was
im Wollen oft der Fall ist, für sich selbst als wirkende Bedingungen
für Unlustgewinn gewußt sind. Wer „sich selbst Gewalt antut“, dem
ist also diese sogenannte „Gewaltwirkung“ nicht mehr emotional un-