Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben. 
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reichen Fällen, da gesagt wird, es werde „um Etwas“ gekämpft, be- 
zeichnet jenes „um Etwas“ nicht den „Kampfgegenstand“, sondern eine 
Veränderung, die wir „Kampf-Fern-Gegenstand“ nennen wollen, 
also eine Veränderung, welche der „um Veränderung Kämpfende“ als 
„Kampf-Fern-Zielwirkung“, der „um Verhinderung Kämpfende“ als „zu 
hemmende Veränderung“ denkt. Hat jedoch jemand in seinem Streben 
als Zielwirkung eine solche Veränderung gedacht, auf deren Ver- 
hinderung ein anderer zwar nicht gezielt hat, welche aber nach seinem 
Wissen solche künftige eigene Leistung ermöglicht oder fördert, auf 
deren Verhinderung ein anderer gezielt hat, zielt oder zielen wird, so 
liegt kein „Kampf-Streben“, sondern ein „auf Vorbereitung künf- 
tiger Eigenkampfleistung zielendes Streben“ vor, und wir 
nennen die in solchem. Steben gedachte künftige eigene Kampfleistung 
eine „künftige Eigenkampf-Zielwirkung“. 
Eine „einzelne Kampfgegnerschaft“ ist jede einmalige Zu- 
gehörigkeit der Beziehung „Kampfgegnerschaft“ zu zwei Seelen, 
und jede einzelne Kampfgegnerschaft wird bestimmt durch einen 
Kampfgegenstand. Jeder einzelnen Kampfgegnerschaft entspricht 
auch „ein (einzelner) Kampf“. Von „einem Kampfe“ wird jedoch häufig 
nicht im Sinne eines „einzelnen Kampfes“, sondern im Sinne einer 
„einheitlichen Kampfreihe“ gesprochen. Eine „einheitliche Kampf- 
reihe“ liegt immer dann vor, wenn eine Reihe von Betätigungen eines 
Menschen und eine Reihe von Betätigungen eines anderen Menschen 
derart vorliegen, daß a) zwischen je einer Betätigung in der einen 
Reihe und je einer Betätigung in der anderen Reihe eine Kampf- 
beziehung besteht, b) jede dieser Betätigungen als „eigenes gegen- 
wärtiges Tun“ Gewußtes eines besonderen Strebens der einen oder der 
anderen Seele ist, und c) eine und dieselbe Veränderung in 
allen Strebensaugenblicken der einen Seele als „zu erzielende“ in 
allen Strebensaugenblicken der anderen Seele als „zu verhindernde“ 
gewußt ist. Eine „einheitliche Kampfreihe“ ist entweder eine „im 
Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ oder eine „im 
Kampf-FernGegenstande einheitliche Kampfreihe“. Eine 
„im Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ liegt vor, wenn einem 
der beiden Kampfgegner ‚eine Reihe von Strebens-Augenblicken zu- 
gehört, in welchen allen auf eine und dieselbe Veränderung gezielt 
wird, während dem anderen Kampfgegner eine Reihe von Strebens- 
Augenblicken zugehört, in welchen allen auf die Verhinderung jener 
Veränderung gezielt wird. Zu einer solchen Kampfreihe kommt es, 
wenn der „um Veränderung Kämpfende“ den zunächst erfolglosen 
Versuch, den Kampfgegenstand zu verwirklichen, wiederholt, und 
der „um Verhinderung Kämpfende“ wiederholt auf die Verhinderung 
jener Veränderung zielt. Eine „im Kampfgegenstande einheitliche
	        
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