Das Streben. a a
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in Beziehung zum Streben eines „um Verhinderung Kämpfenden‘“ dar-
stellt. Die Worte „Sieg“ und „Niederlage“ bezeichnen also stets eine
Wirkung, die in zwei besonderen Beziehungen steht, und zwar be-
zeichnet jedes dieser Worte diese Wirkung in einer von diesen beiden
Beziehungen. Als „Sieger“ („Überwinder, „Überwältiger“) bezeichnen
wir die Seele des „um Veränderung Kämpfenden“, insofern das ihr zu-
gehörige Begehren die wirkende Bedingung für die Erfüllung der vor-
gestellten Kampfzielwirkung abgegeben hat, als „Besiegten“ („Über-
wundenen“, „Überwältigten‘“) bezeichnen wir die Seele des „um Ver-
hinderung Kämpfenden“, insofern das ihr zugehörige Begehren die
wirkende Bedingung für eine Veränderungsreihe abgegeben hat, in
welcher sich die Erfüllung der vorgestellten Kampf-Zielwirkung („Ver-
hinderungswirkung“) nicht findet. Nur der Kampferfolg des „um Ver-
änderung Kämpfenden“ ist „Sieg“, und wenn hinsichtlich zahlreicher
Kämpfe die Erfolge beider Kämpfer „Sieg“ genannt werden, so nur
deshalb, weil zahlreiche Kämpfe „beiderseitige Angriffskämpfe“ in dem
noch zu bestimmenden Sinne sind. Den Kampferfolg des „um Ver-
hinderung Kämpfenden“ nennen wir aber „Widerstandserfolg“,
jeder Widerstandserfolg ist eine Veränderung, welche Verhinderung
eines Sieges einschließt. Jeder „Widerstandserfolg“ ist zugleich — näm-
lich in Beziehung zum Streben des „um Veränderung Kämpfenden“ —
eine „Sieglosigkeit“ Als „erfolgreich Widerstehenden“ be-
zeichnen wir jenen, der erfolgreich um Verhinderung gekämpft hat, als
„Sieglosen“ bezeichnen wir jenen, der erfolglos um Veränderung ge-
kämpft hat.
Den „um Veränderung Kämpfenden“ nennen wir auch „An-
greifer“, den „um Verhinderung Kämpfenden“ auch „Verteidiger“
Das Tun des „Angreifers“ nennen wir „angreifen“ oder — da „greifen“
den Sinn von „Ergreifen“, „berühren“ hat, der im Kampfe Angreifende
aber keineswegs den im Kampfe Angegriffenen berühren muß — „einen
Angriff machen“ und jede absichtliche Kampfleistung des An-
greifers nennen wir einen „Angriff“. Hingegen nennen wir das Tun
des „Verteidigers“ „verteidigen“ oder „Widerstand leisten“ und
jede absichtliche Kampfleistung des Verteidigers einen „Widerstand“.
Das „Widerstand leisten“ ist stets als „eigenes gegenwärtiges Leisten“
Gewußtes eines besonderen Strebens, nämlich eines „Gegen-Strebens“,
„Verhinderungs-Strebens“, das nicht mit dem früher dargelegtem
Seelenaugenblicke „Wider-Streben“, dem „eigenes gegenwärtiges
Nicht-Leisten“ gegeben ist, verwechselt werden darf. Wer in einem
besonderen Kampfe „Angreifer“ und wer „Verteidiger“ ist, bestimmt
sich also ausschließlich aus der Absicht der Kämpfenden, da jener
Kämpfende „Angreifer“ ist, der in seinem Kampf-Streben auf „Ver-
änderung“ eines vor Beginn seines Tuns vorhandenen Zustandes zielt,