Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 177 
ist.. Alles „Zufällige“ überhaupt, für welches kein Wollen die wirkende 
Bedingung abgegeben hat, können wir aber auch ein „Natürliches“, 
alles „Absichtliche“ auch ein „Künstliches“ nennen. Wenn wir nun 
ferner „Quasi-Künstliches“ jeden in der Welt gegebenen Einzel- 
wesen-Zustand nennen, der sich als Erfüllung in Beziehung zu einem 
Wollen darstellt, in welchem jener Einzelwesen-Zustand „quasi-beab- 
sichtigt“ war, hingegen „Quasi-Natürliches“ jeden in der Welt ge- 
gebenen Einzelwesen-Zustand, für den als Wirkungsgewinn ein Wollen 
die wirkende Bedingung abgegeben hat, in welchem jene Wirkung 
überhaupt nicht gewußt war, so können wir alle in der Welt in be- 
sonderem Zeitpunkte vorhandenen Einzelwesen-Zustände in a) „Natür- 
liches“, b) „Künstliches“, c) Quasi-Natürliches“ und d) „Quasi- 
Künstliches“ einteilen. In der Entgegensetzung des „Natürlichen“ 
und „Künstlichen“ (‚„„Natur-Kunst‘) hat offenbar das Wort „Natur“ 
einen anderen Sinn, als wenn wir das Wort „Natur‘“ im Sinne von 
„Körperwelt“ oder im Sinne von „Welt überhaupt‘ (Gesamtheit 
aller Verkettungen von Wirkenseinheiten) gebrauchen, „Künstliches‘“ 
wird auch als „Artifizielles‘“ bezeichnet. Ist es aber ein Körper, 
welcher kraft Wollens besonderer Seele dadurch entstanden ist, daß 
mehreren besonderen Körpern absichtlich jene Zustände gewirkt wurden, 
kraft welcher sie als Teil-Glieder einen besonderen Körper ausmachen, 
So nennen wir jenen neuen Körper einen „Kunst-Körper‘ oder ein 
„Artefakt“. „Künstliches‘“ („Artifizielles‘‘) ist also stets besonderer 
Einzelwesen-Zustand, „Kunst-Körper“ (‚„„Artefakt‘“) ist stets nur 
besonderer Körper, da es „zusammengesetzte Seele‘‘ überhaupt nicht 
gibt. Mit dem Worte „Kunst-Körper‘‘ („Artefakt‘“) wird allerdings 
eigentlich nur eine Gesamtheit von besonderen künstlichen Einzelwesen- 
Zuständen bezeichnet. welche den „Teil-Gliedern‘“ des ‚„‚Kunst-Körpers‘“ 
zugehören. 
„Anzeichenkörperliches“ ist nun in der Welt entweder als „Natür- 
liches“ oder als „Quasi-Natürliches“ oder als „Künstliches“ oder als 
„Quasi-Künstliches“ gegeben, d. h. als solches Körperliches, welches be- 
sonderem Körper ohne Wollen oder durch Wollen, niemals aber als 
„auf Zeichenkörperliches gerichtetes Wollen Erfüllendes“ zu- 
gehörig wurde. Ist „Anzeichenkörperliches“ als „Natürliches“ in der 
Welt gegeben, so kommt es als Anzeichen für anderes Körperliches 
oder Seelisches in Betracht, ist es hingegen als „Quasi-Natürliches“ oder 
„Künstliches“ oder „Quasi-Künstliches“ gegeben, so kommt es als ein 
Zeichen für besonderes Wollen in Betracht. Es gibt aber nicht nur 
„als wirkendes Zeichen unbeabsichtigtes Zeichenkörperliches“, nämlich 
eben „Anzeichenkörperliches“, sondern es gibt auch zahlreiches „als 
Wirkendes Zeichen beabsichtigtes Zeichenkörperliches“. Sprechen 
Wir nun von „identisch begründeten absichtlichen Verwirklichungen 
Sander, Allg, Gesellschaftslehre.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.