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IV. Kapitel,
ersetzender Glaube“, da jener, dem solcher Glaube zugehört, ohne Wahr-
nehmung‘ einer vom Behauptenden verwirklichten Behauptung hinsicht-
lich des nur „quasi-behaupteten Gedankens“ eben solchen Glauben ge-
winnt, wie wenn er eine vom Behauptenden verwirklichte Behauptung
hinsichtlich jenes Gedankens wahrgenommen hätte.
Das „Satzübernahme-Behauptungs-Streben“ kann insbesondere ein
‚auf Übernahme eines Quasi-Behauptungs-Entwurfes zie-
lendes Streben“ sein. Als „Quasi-Behauptungs-Entwurf-
Streben“ bezeichnen wir jedes Streben, in welchem darauf gezielt
wird, einen Satz zu bilden, wobei der Strebende weiß, daß er selbst
oder ein Anderer diesen Satz als Behauptung übernehmen wird. Das
solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ nennen wir
„Entwerfen einer Quasi-Behauptung“, und eine Satzbesonder-
heit als durch solches Leisten Geleistetes einen „Quasi-Behaup-
tungs-Entwurf“. Das „Entwerfen einer Behauptung“ ist also ent-
weder ein „Entwerfen einer eigenen Quasi-Behauptung“
oder ein „Entwerfen einer Ander-Quasi-Behauptung“, ein
„Quasi-Behauptungs-Entwurf“ ist entweder ein „Entwurf eigener
Quasi-Behauptung“ oder ein „Entwurf einer Ander-Quasi-
Behauptung“. Dem „Quasi-Behauptungs-Entwerfer“ fehlt
die Behauptungs-Absicht, d. h. die Absicht, in diesem seinem gegen-
wärtigen Leisten von der Bezeichnungs-Empfänglichkeit einer anderen
Seele behauptend Gebrauch zu machen, und zwar fehlt ihm diese Ab-
sicht entweder deshalb, weil ihm gegenwärtig eine Behauptung nicht
„im Lichte der Lust“ steht, oder deshalb, weil er weiß, daß ihm gegen-
wärtig die Macht fehlt, durch Bilden eines Satzes, der den „Entwurf“
darstellt, in der anderen Seele einen Behauptungs-Glauben zu wecken.
Ein „Entwerfen einer eigenen Quasi-Behauptung“ liegt z. B. vor, wenn
A. dem B eine wahre Geschichte erzählt, wobei er weiß, daß B seine
Rede zunächst für einen Scherz halten wird, so daß dann A hinzu-
fügt: „Was ich Ihnen erzählt habe, ist mein voller Ernst!“, welch letztere
Rede ein „eigenen Quasi-Behauptungs-Entwurf übernehmendes Be-
haupten“ darstellt. Ein „Entwerfen einer eigenen Quasi-Behauptung“
liegt ferner vor, wenn A an B mit der Schreibmaschine einen Brief
schreibt, mit dem Wissen, daß diese maschinell geschriebenen Sätze in
B nicht den Glauben an eine Behauptung des A wecken würden, und
dann den Brief handschriftlich unterzeichnet. Solche Unterzeichnung
stellt übrigens stets eine „quasi-eingeschlossene Behauptung“ des Ge-
dankens dar, daß dem Unterzeichnenden jene Gedanken zugehören, für
welche die voranstehenden Sätze als Bezeichnungen in Betracht kommen,
durch solche Unterzeichnung werden alle voranstehenden Sätze zu
„Quasi-Behauptungen“, zu „als Behauptungen übernommenen Sätzen“.
Selbstverständlich kann eine derartige Satzübernahme nicht bloß durch