Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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.. Kapitel. 
wird also an ihm nicht nur Etwas, nämlich die neue Bestimmtheits- 
besonderheit „verwirklicht“, sondern auch Etwas, nämlich die 
frühere Bestimmtheitsbesonderheit „entwirklicht“, so daß jede 
„Wirkung“ zugleich „Verwirklichung“ und „Entwirklichung“ 
darstellt. 
Sowohl die „Ursache“ als auch die „Wirkung“ umfassen also 
zwei KEinzelwesen - Augenblickeinheiten, nämlich die „Ursache“ im 
Zugleich den Wirkaugenblick des ersten Einzelwesens und den 
Grundlageaugenblick des zweiten Einzelwesens, die „Wirkung“ hin- 
gegen im Nacheinander den „Grundlageaugenblick“ des zweiten 
Einzelwesens und den „Wirkungsgewinnaugenblick“ des zweiten Einzel- 
wesens. Die „Ursache“ gehört also stets den beiden in Wirkens- 
beziehung‘ stehenden Einzelwesen zu, die Wirkung hingegen als Ver- 
änderung bloß dem die Wirkung erfahrenden Einzelwesen. Die „Ur- 
sache“ also und die „Wirkung“, deren jede zwei Augenblickeinheiten 
umfaßt, haben eine Augenblickeinheit, nämlich den Grundlageaugen- 
blick des zweiten Einzelwesens gemeinsam, und daraus erklärt es sich 
auch, daß in solchem Falle eine Wirkenseinheit zweier Einzelwesen, 
und nicht bloß eine Veränderung, eine Folge, ein Nacheinander im 
zweiten Einzelwesen gegeben ist. Aus der bloßen „Abfolge von Er- 
eignissen“, aus einer Veränderung, die stets nur an einem Einzelwesen 
festzustellen ist, läßt sich niemals eine Wirkenseinheit zweier Einzel- 
wesen herauslesen. 
In der Wirkenseinheit zweier Einzelwesen sind es also eigent- 
lich nicht jene beiden Einzelwesen, welche zusammengehören, es gibt 
keine Einheit von Einzelwesen schlechthin, ‘vielmehr gehören in einer 
Wirkenseinheit nur zwei Augenblicke, von denen der eine dem 
ersten Einzelwesen, der andere dem zweiten Einzelwesen zugehört, mit 
einem dritten Augenblicke, welcher dem zweiten Einzelwesen zugehört, 
zusammen, nämlich eben die „Ursache“ mit der „Wirkung“. Wir können 
nicht nur in keinem einzigen Falle sagen, daß ein besonderes Einzel- 
wesen mit einem anderen KEinzelwesen schlechthin zusammengehört, 
sondern wir können auch in keinem einzigen Falle sagen, daß ein 
Augenblick eines besonderen Einzelwesens mit einem Augenblicke eines 
anderen Einzelwesens zusammengehört. Wohl aber können wir in 
zahllosen Fällen sagen, daß mit einer „Ursache“, d, h. mit einem be- 
sonderen Augenblicke eines Einzelwesens und einem besonderen Augen- 
blicke eines anderen KEinzelwesens einerseits, auch anderer- 
seits ein besonderer Augenblick des anderen Einzelwesens zusammen- 
gehört und in allen Fällen solcher Zusammengehörigkeit ergibt sich 
eine „Wirkensbeziehung“ zweier Einzelwesen. Da jedes Kinzel- 
wesen kraft eines ihm zugehörigen Augenblickes oder kraft einer ihm 
zugehörigen Bestimmtheit wirkt, ist das eigentlich „Wirkende“ in der
	        
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