Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 
TU 
Welt stets Allgemeines, allerdings eben stets Allgemeines, das einem 
besonderen Einzelwesen zugehört. Hingegen ist das „Wirkung Er- 
fahrende“ stets ein Einzelwesen, da nur Einzelwesen sich verändern, 
d. h. einen Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten aufweisen können: 
Die Bestimmung „wirkend“ kann also nur von einem Allgemeinen 
in Zugehörigkeit zu einem Einzelwesen — und dann auch von jenem 
Einzelwesen selbst —, die Bestimmung „Wirkung erfahrend“ hin- 
gegen nur von einem Einzelwesen ausgesagt werden. „Wirklich“ 
aber ist alles, was in einer Wirkenseinheit gefunden wird, somit das 
„wirkende“ und das „Wirkung erfahrende“ Einzelwesen, aber auch jenes 
Allgemeine, welches in Zugehörigkeit zu jenen Einzelwesen die wir- 
kende Bedingung, die grundlegende Bedingung und den Wirkungs- 
gewinn darstellt. „Wirklich“ ist also ein Beziehungswort, keines- 
wegs etwa ein Wesenswort, da es auch ein aussichtsloses Beginnen wäre, 
an irgendeinem für sich Gegebenen allein feststellen zu wollen, ob es 
„wirklich“ sei, Statt zu sagen, daß Etwas „wirklich“ ist, sprechen wir 
auch von seiner „Wirklichkeit“ oder seinem „Sein“. Sprechen wir 
aber von der „Wirklichkeit“ überhaupt, so meinen wir die Gesamtheit 
aller Wirkenseinheiten, welche wir „Welt“ nennen können. 
Zwei Einzelwesen, die in einer „Wirkensbeziehung“ stehen, finden 
sich in einem „unmittelbaren Wirkenszusammenhange“, Jeder 
der drei Augenblicke einer Wirkenseinheit kann aber im Zugleich auch 
einer anderen Wirkenseinheit zugehören, es kann z. B. jenes Allgemeine, 
welches die wirkende Bedingung in einer besonderen Wirkenseinheit 
abgibt, zugleich die grundlegende Bedingung in einer anderen Wirkens- 
einheit abgeben. So ergeben sich unzählige „Verkettungen von 
Wirkenseinheiten“, aus welchen die Welt besteht. Ein „mittel- 
barer Wirkenszusammenhang“ zweier Einzelwesen liegt insbe- 
sondere vor, wenn jener Augenblick eines Einzelwesens B, welcher 
den Wirkungsgewinn gegenüber dem Wirken des Einzelwesens A ab- 
gibt, zugleich die wirkende Bedingung für eine Veränderung des Einzel- 
wesens C abgibt. In solchem Falle gehört dem Einzelwesen A. eine 
‚Mittelbare wirkende Bedingung“ für eine Wirkung am Einzel- 
wesen C zu, es liegt aber keine „Wirkenseinheit“ vor, da mit der „Ur- 
sache“ für die Veränderung des vermittelnden Einzelwesens B noch 
keineswegs die Wirkung am Einzelwesen C zusammengehört, die viel- 
mehr ihre eigene Ursache hat, zu welcher eine grundlegende Bedingung 
am Einzelwesen C gehört. Immerhin läßt sich im Falle eines „mittel- 
baren Wirkenszusammenhanges“ zweier Einzelwesen doch von einer 
‚mMmittelbaren Zusammengehörigkeit“ sprechen, insofern als mit 
der wirkenden Bedingung am Einzelwesen A, der grundlegenden Be- 
dingung am Einzelwesen B und einer grundlegenden Bedingung am Ein- 
zelwesen C eine besondere Wirkung am Einzelwesen C zusammengehört.
	        
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