Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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VI, Kapitel. 
bezeichnet, welche als grundlegende Bedingung für besondere Leistung 
jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt, bezeichnet 
das Wort „Leistungsunfähigkeit“ solche seelische oder leibliche 
Bestimmtheit, welche nicht als grundlegende Bedin gung für besondere 
Leistung jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt. 
„Leistungsfähigkeitsgedanke“ nennen wir jeden Gedanken 
daran, daß dem Denkenden selbst — „Eigenleistungsfähigkeits- 
gedanke“ — oder einem Anderen — „Anderleistun gsfähigkeits- 
gedanke“ — eine besondere Fähigkeit zugehört, Ebenso gibt es 
auch „Eigenleistungsunfähigkeitsgedanke“ und „Ander- 
leistungsunfähigkeitsgedanke“. Einen „zu besonderer Lei- 
stung fähigen Menschen“ nennen wir jenen Menschen, dem die 
„seelische“ und „leibliche“ Leistungsfähigkeit für besondere Leistung 
zugehört. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Wort „Leistungs- 
fähigkeit“ ein Beziehungswort ist, da es stets besonderes Allgemeines 
in Beziehung zu besonderer Wirkung (Leistung) bezeichnet. Auch das 
Wort „Leistungstauglichkeit“ ist ein Beziehungswort, da es solche Be- 
stimmtheit bezeichnet, welche in Zugehörigkeit zu anderen Einzelwesen 
als der Seele oder dem Leibe jenes Menschen, welcher als „Tätiger“ 
in Betracht kommt, eine grundlegende Bedingung für besondere Leistung 
jenes Menschen abgeben kann. „Leistungstauglichkeit“ ist entweder 
eine „einfache Leistungstauglichkeit“ oder eine „nehrfache 
Leistungstauglichkeit“. Den Gegensatz zur „Leistungstauglich- 
keit“ bildet die „Leistungsuntauglichkeit“, d. h. solches All- 
gemeines, das nicht als grundlegende Bedingung für besondere Leistung 
in Betracht kommt. Solches Einzelwesen, dem besondere Tauglichkeit 
zugehört, nennen wir ein „zu besonderer Leistung tau gliches 
Einzelwesen“. 
Jede „Leistungsgeeignetheit‘“, welche in Einheit mit besonderndem 
Allgemeinen besonderen Einzelwesen zugehört, nennen wir eine „Brauch- 
barkeit“ („Gebrauchbarkeit‘“) und jedes solche Einzelwesen ein 
„für besondere Leistung brauchbares (gebrauchbares) 
Einzelwesen“. „Von Etwas Gebrauch machen“, „Etwas ge- 
brauchen“ heißt aber nichts anderes als: „absichtlich einem be- 
sonderen Einzelwesen jene Veränderung wirken, für welche 
eine ihm zugehörige Brauchbarkeit als grundlegende Be- 
dingung in Betracht kommt“. Deshalb ist jedes Leisten ein 
„Gebrauch machen‘, da jeder Leistende stets von seinem Leibe zu- 
gehörigen Bestimmtheiten und in zahlreichen Fällen auch von anderen 
Kinzelwesen zugehörigen Bestimmtheiten Gebrauch macht. Hingegen 
macht ein Leistender in seinem besonderen Leisten nicht eigentlich von 
seiner seelischen „Fähigkeit‘“ Gebrauch, da er in seinem Leisten keines- 
wegs absichtlich seiner Seele besondere Veränderung wirkt, für welche
	        
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