a Die Macht. a 317
bewirkung nötige Zeitraum“ zu unterscheiden, d. h. jener Zeit-
raum, welcher von einem besonderen Zeitpunkte, in welchem besonderes
Einzelwesen noch nicht „verfügbar“ ist, bis zum Eintritte seiner „Ver-
fügbarkeit“ kraft irgend eines (absichtlichen oder zufälligen) Wirkens ver-
streichen muß. Ist dieser Zeitraum sehr klein, so spricht man gewöhn-
lich schon im Beginne jenes Zeitraumes von „Verfügbarkeit“. So sagt
man z. B.: „Ein Gewehr steht Ihnen zur Verfügung“, wenn es auch
erst aus dem Nebenzimmer geholt werden muß, um eigentlich „verfüg-
bar“ zu sein. Jene besondere Wirkung, in welcher ein besonderes
Einzelwesen für besondere Leistung besonderen Menschens „verfügbar“
wird, nennen wir die „Verfügbarkeitswirkung“. Nun muß aber
detont werden, daß das Wort „Verfügbarkeit“ ein Beziehungswort
ist, da jenes Einzelwesen für besondere Leistung besonderen Menschens
in besonderem Zeitpunkte verfügbar ist, welchem die Grundlage dafür
zugehört, daß jener Mensch durch ein tätiges Wirken jenem KEinzel-
wesen besondere absichtliche Veränderung wirken kann. So wie aber
jede Beziehung besonderer Einzelwesen in der Welt dadurch „gewirkt“
werden kann, daß entweder dem einen oder dem anderen Einzelwesen
Allgemeines als Grund jener Beziehung zu bereits vorhandenem zweiten
Beziehungsgrunde gewirkt wird, oder aber erst beiden HEinzelwesen
die Beziehungsgründe je einzeln gewirkt werden, kann auch die Be-
ziehung „Verfügbarkeit“ auf sehr verschiedene Weise, und zwar nicht
bloß durch eine Veränderung jenes Einzelwesens, das ver-
fügbar „wird“, gewirkt werden. Die „Verfügbarkeitswirkung“ als
jene Wirkung, in welcher besonderes Einzelwesen für besondere Leistung
desonderen Menschens „verfügbar wird“, kann nämlich zunächst erstens
darin bestehen, daß entweder a) besonderer Körper als „ort-bereit
brauchbarer Körper“ erzeugt wird, oder b) darin, daß besonderem, be-
reits vorhandenem Körper Brauchbarkeit oder (und) Ort-Bereitschaft
zugehörig wird, oder c) darin, daß besonderer Seele Brauchbarkeit oder
und) besondere Aufmerksamkeit zugehörig wird. In diesen Fällen
sprechen wir von einer „am verfügbar werdenden Einzelwesen
aintretenden Verfügbarkeitswirkung“. Die „Verfügbarkeits-
wirkung“ kann ferner zweitens darin bestehen, daß dem Leibe des
ıunmehr in Verfügbarkeitsbeziehung zu besonderem Einzelwesen treten-
den Menschen solche Ortsbestimmtheit zugehörig wird, kraft welcher
er nunmehr über jenes Einzelwesen verfügen kann. In diesem Falle
sprechen wir von einer „am in Verfügbarkeitsbeziehung tretenden
Menschen eintretenden Verfügbarkeitswirkung. Solche „Ver-
fügbarkeitswirkung“ liegt z. B. vor, wenn A an einen Tisch tritt, auf
welchem sich ein Glas Wasser befindet, so daß er nun in einem
tätigen Wirken das Glas Wasser an seinen Mund führen kann. Solche
„Verfügbarkeitswirkung“ liegt z. B. auch vor, wenn A. in ein Zimmer