Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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ı. Kapitel. 
Wert“, hingegen jedes identische Allgemeine, das als identische Be- 
dingung für den Gewinn einer „sinnhaft abhängigen Lust“ (eines „un- 
selbständigen Lust-Gegenständlichen‘“) in Betracht kommt, einen „ab- 
hängigen (unselbständigen) Wert“. „Quasi-Wert“ nennen 
wir jedes identische Allgemeine, das als Wider-Bedingung für 
Unlustgewinn in Betracht kommt, das also ein „Unlustgewinn 
Ausschließendes“ ist: „Unwert“ nennen wir jedes identische 
Allgemeine, das als identische Bedingung für besonderen identischen 
Unlustgewinn in Betracht kommt, „Quasi-Unwert“ nennen wir jedes 
identische Allgemeine, das als identische Wider-Bedingung in Beziehung 
zu besonderem identischen Lustgewinne in Betracht kommt. ' 
Tedes besondere identische Allgemeine ist „Wert“ nur in Bezie- 
hung zu einem besonderen identischen Lustgewinne, also, wie man sagt, 
„für Etwas“. Sagt man ferner, daß Etwas einen Wert „für je- 
manden“ darstellt, so meint man stets solche besondere Seele, welcher 
besondere „Wertempfänglichkeit“ zugehört, d.h. genau gesprochen, 
solche besondere Seele, welcher in Einheit mit besonderndem Allge- 
meinen die identische Empfänglichkeit für jenen identischen Lustgewinn 
zugehört, „für welchen“ besonderes identisches Allgemeines („Etwas“) 
ein „Wert“ ist, Eine besondere „identisch begründete Lustverwirk- 
lichungszusammengehörigkeitskette“ ist niemals eine besondere Wirkens- 
beziehung (Lustverwirklichungsbeziehung), sondern stellt „mehrere iden- 
tische Allgemeine in. besonderer Wirkenszusammengehörigkeit“ dar, 
während „besondere Lustverwirklichungsbeziehung“ nur zwischen be- 
sonderen Einzelwesen obwalten kann, welchen Besonderheiten 
jener identischen Allgemeinen zugehören. In der Aussage: „Etwas ist 
ein Wert“ werden also stets zusammengehörige identische Allge- 
meine ohne Zugehörigkeit zu besonderen Einzelwesen gedacht. 
Deshalb wird der „Wert“ der „Wirklichkeit“ entgegengesetzt, da 
eben „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit 
in besonderem Geschehen“ („Wirkensgesetz“) und jenes „beson- 
dere Geschehen“ („Fall“ eines Wirkensgesetzes) verschiedene 
Gegebene darstellen. „Wert“ ist also keineswegs „Ursächliches für be- 
sonderen Lustgewinn“, sondern lediglich identisches Allgemeines, das 
sich solchem „Ursächlichen“ (Allgemeinem als wirkender oder grund- 
legender Bedingung) zugehörig finden kann. Aber auch mit der 
Aussage „Etwas ist ein Wert für jemanden“ ist keineswegs besondere 
Wirkensbeziehung gemeint, in welcher jemand Lust gewinnt, sondern 
ist lediglich gemeint, daß jemandem die Empfänglichkeit für besonderen 
Wert als Möglichkeit besonderen Lustgewinns zugehört. „Wert- 
verwirklichung“ nennen wir jedes besondere Wirken, in welchem 
besonderem Einzelwesen ein besonderes identisches Wertallgemeines in 
Einheit mit besonderndem Allgemeinen, also wie wir kurz sagen können.
	        
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