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ı. Kapitel.
Wert“, hingegen jedes identische Allgemeine, das als identische Be-
dingung für den Gewinn einer „sinnhaft abhängigen Lust“ (eines „un-
selbständigen Lust-Gegenständlichen‘“) in Betracht kommt, einen „ab-
hängigen (unselbständigen) Wert“. „Quasi-Wert“ nennen
wir jedes identische Allgemeine, das als Wider-Bedingung für
Unlustgewinn in Betracht kommt, das also ein „Unlustgewinn
Ausschließendes“ ist: „Unwert“ nennen wir jedes identische
Allgemeine, das als identische Bedingung für besonderen identischen
Unlustgewinn in Betracht kommt, „Quasi-Unwert“ nennen wir jedes
identische Allgemeine, das als identische Wider-Bedingung in Beziehung
zu besonderem identischen Lustgewinne in Betracht kommt. '
Tedes besondere identische Allgemeine ist „Wert“ nur in Bezie-
hung zu einem besonderen identischen Lustgewinne, also, wie man sagt,
„für Etwas“. Sagt man ferner, daß Etwas einen Wert „für je-
manden“ darstellt, so meint man stets solche besondere Seele, welcher
besondere „Wertempfänglichkeit“ zugehört, d.h. genau gesprochen,
solche besondere Seele, welcher in Einheit mit besonderndem Allge-
meinen die identische Empfänglichkeit für jenen identischen Lustgewinn
zugehört, „für welchen“ besonderes identisches Allgemeines („Etwas“)
ein „Wert“ ist, Eine besondere „identisch begründete Lustverwirk-
lichungszusammengehörigkeitskette“ ist niemals eine besondere Wirkens-
beziehung (Lustverwirklichungsbeziehung), sondern stellt „mehrere iden-
tische Allgemeine in. besonderer Wirkenszusammengehörigkeit“ dar,
während „besondere Lustverwirklichungsbeziehung“ nur zwischen be-
sonderen Einzelwesen obwalten kann, welchen Besonderheiten
jener identischen Allgemeinen zugehören. In der Aussage: „Etwas ist
ein Wert“ werden also stets zusammengehörige identische Allge-
meine ohne Zugehörigkeit zu besonderen Einzelwesen gedacht.
Deshalb wird der „Wert“ der „Wirklichkeit“ entgegengesetzt, da
eben „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit
in besonderem Geschehen“ („Wirkensgesetz“) und jenes „beson-
dere Geschehen“ („Fall“ eines Wirkensgesetzes) verschiedene
Gegebene darstellen. „Wert“ ist also keineswegs „Ursächliches für be-
sonderen Lustgewinn“, sondern lediglich identisches Allgemeines, das
sich solchem „Ursächlichen“ (Allgemeinem als wirkender oder grund-
legender Bedingung) zugehörig finden kann. Aber auch mit der
Aussage „Etwas ist ein Wert für jemanden“ ist keineswegs besondere
Wirkensbeziehung gemeint, in welcher jemand Lust gewinnt, sondern
ist lediglich gemeint, daß jemandem die Empfänglichkeit für besonderen
Wert als Möglichkeit besonderen Lustgewinns zugehört. „Wert-
verwirklichung“ nennen wir jedes besondere Wirken, in welchem
besonderem Einzelwesen ein besonderes identisches Wertallgemeines in
Einheit mit besonderndem Allgemeinen, also wie wir kurz sagen können.