SB
ul. Kapitel. ;
als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der
eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne stärkerer Lust
oder (und) für b) Gewinne längerer Lust, oder (und) für c) mehr
Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Hingegen
ist ein eine besondere Seele betreffender Wertgesamtzustand „schlechter“
als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der
eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne schwächerer Lust
oder (und) für b) Gewinne kürzerer Lust oder (und) für c) weniger
Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Bei Ver-
gleichung zweier verschiedener, eine besondere Seele betreffender Wert-
gesamtzustände können aber die drei angegebenen Vergleichsmaßstäbe,
nämlich „Gewinne schwächerer — stärkerer Lust“, „Gewinne kürzerer
— längerer Lust“ und „weniger — mehr Gewinne an Lust“ niemals
einen unlösbaren Zweifel bedingen, und zwar deshalb nicht, weil stets
das „stärkeren Lustgewinn Bedingende“ gegenüber dem „schwä-
cheren, wenngleich längeren Lustgewinn Bedingenden“ und dem
‚mehr Gewinne schwächerer Lust Bedingenden“ den höheren Wert
darstellt. Hat z. B. A. die Wahl, ob er für eine besondere Geldsumme
antweder a) den berühmten Sänger X während einer Stunde hören
>der b) ein gekauftes Buch mehrere Stunden lang lesen oder c) einen
Ausflug machen und Lachs essen wolle, so fällt die Entscheidung,
wenn die übrigen Folgen als gleichwertig gedacht sind, für das „Hören
des Sängers X“, wenn A meint, daß dies für ihn Bedingung stärkerer
Lust ist als „Buch lesen“ oder „Ausflug machen“ oder „Lachs essen“,
bei welcher Wahl also der Umstand, daß im zweiten Falle eine längere
Lust, im dritten Falle zwei verschiedene Lüste gewonnen würden, gar
keine Rolle spielt. Nur in jenen Fällen, da jemand im Zweifel ist,
welche von mehreren vorgestellten Betätigungen zum Gewinne stärkerer
Lust führen würden, oder weiß, daß diese Lüste gleich stark wären,
fällt die Entscheidung zugunsten des Gewinnes längerer Lust oder
zugunsten der Gewinne von mehreren Lüsten. Steht aber zur Frage,
ob „Gewinn längerer Lust Bedingendes“ oder „Gewinn mehrerer
kürzerer Lüste Bedingendes“ der höhere Wert ist, so entscheidet
wieder die Stärke der Lüste, so daß also das „Gewinn schwächerer
längerer Lust Bedingende“ den geringeren Wert darstellt gegenüber
dem „Gewinne mehrerer kürzerer Lüste Bedingenden“, wenn mindestens
eine unter diesen mehreren kürzeren Lüsten „stärker“ wäre als erst-
gedachte „längere“ Lust. Enthält aber etwa ein eine besondere Seele
betreffender Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für den Gewinn der
Lust IL, und eine Bedingung für den Gewinn der Lust L,, hingegen
der jene Seele betreffende Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für
den Gewinn der Lust L; und eine Bedingung für den Gewinn der Lust
LA wobei die Lust L, schwächer wäre als die Lust L,, und die Lust