Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 50X 
Veränderung gerichtet sind, und deren jede als mit den anderen Be- 
hauptungen wirkende Bedingung jener Veränderung gewollt ist. Jene 
Veränderung, auf welche eine „Gesamt-Behauptung“ gerichtet ist, stellt 
stets eine besondere seelische Veränderung, nämlich eine Geltung bzw. 
Quasi-Geltung dar. Eine „Gesamt-Behauptung“‘ ist also nur das iden- 
tische Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Behauptungen, 
insbesondere ist also auch eine „Gesamt-Verhalten-Werbung“ nur das 
identische Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Verhalten- 
Werbungen. Keineswegs aber darf das Wort „Gesamt-Behauptung“ 
in dem Sinne mißverstanden werden, als würde mit ihm eine besondere 
Behauptung bezeichnet, die von einem „übermenschlichen Subjekte“, 
von einem „übermenschlichen Wesen“ u. dgl. aufgestellt wurde, denn 
eine besondere „Gesamtheit von Mit-Behauptenden“ („unselbständig Be- 
hauptenden“) ist niemals ein „Behauptender“, insbesondere ist eine be- 
sondere ‚,Verhalten-Mit-Werber-Gesamtheit‘‘ niemals ein ‚‚Verhalten- 
Werber“‘. 
Mehrere Seelen können insbesondere auch die Macht haben, durch 
eine mittels Abstimmungsreihe aufgestellte Gesamt-Behauptung besondere 
Wirkungen hervorzurufen, in welchem Falle wir von einer „durch 
Abstimmungsreihe aufgestellten Gesamt-Behauptung“ 
sprechen. Als „Abstimmungsreihe‘“ bezeichnen wir eine Reihe 
von unselbständigen Behauptungen je besonderen Behauptendens, welche 
sich darstellen als unselbständige Quasi-Antworten auf eine besondere 
„Entscheidungs-Quasi-Frage‘“‘, die gerichtet wurde an eine solche Ge- 
samtheit von Adressaten, welche nur durch besondere Gesamt-Behaup- 
tung („Gesamt-Quasi- Antwort“) den jener Entscheidungs- Quasi- Frage 
zugrunde liegenden Zweifel lösen können, insoferne jene Gesamt-Be- 
hauptung als entscheidende wirkende Bedingung oder als entscheidende 
Wider-Bedingung hinsichtlich des Eintrittes besonderen zweifelhaften 
Ereignisses in Betracht kommt. Jede „unselbständige Behauptung“, 
welche jemand innerhalb einer Abstimmungsreihe als unselbständige 
Quasi-Antwort auf die die Abstimmungsreihe bedingende Entscheidungs- 
Quasi- Frage aufstellt, nennen wir eine „Abstimmung“ („Stimm- 
abgabe“) und solches unselbständiges Behaupten ein „Abstimmen“ 
„Stimme abgeben“, „Stimmen“. 
Wie bereits dargelegt wurde, wird mit jeder „Entscheidungs-Quasi- 
Frage“ auf disjunktives Verhalten des Adressaten gezielt, nämlich darauf, 
daß der Adressat aus mehreren in der Entscheidungs-Quasi-Frage be- 
zeichneten Behauptungen eine besondere Behauptung aufstelle. Der 
„Gegenstand“ jeder „Entscheidungs-Quasi-Frage“, das „zur Entscheidung 
Quasi-Gefragte“, sind also stets jene Behauptungen des Adressaten, um 
welche geworben wird, Deshalb sind auch „Abstimmungs-Gegen- 
stand“ stets mindestens zwei Behauptungen, um welche disjunktiv ge-
	        
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