Full text: Die drei Nationalökonomien

293 
über das Wesen der nationalökonomischen Theorie mich zu äußern 
habe, den rationalen Schematen ihren Platz im System einer ver- 
stehenden Nationalökonomie anzuweisen. 
Siebzehntes Kapitel 
Die Gliederung der Gesamtlehre von der Wirtschaft 
Es ist ein Unglück für uns, die wir die Lehre von der Wirtschaft 
verkünden sollen, daß wir keinen Ausdruck haben, der diese Gesamt- 
lehre bezeichnet. Das Wort „Nationalökonomie“ würde sich ja 
ohne Zweifel am besten dazu eignen, sowohl seiner Sinnlosigkeit 
wegen, wie ich schon sagte, als auch deshalb, weil es sich im täg- 
lichen Leben eingebürgert hat: man studiert Nationalökonomie, wie 
man Jurisprudenz, Medizin, Theologie usw. studiert, und beschäftigt 
sich dabei mit allen Disziplinen, die die menschliche Wirtschaft zum 
Gegenstande haben, so verschiedener Art sie auch sein mögen, so wie 
der Jurist Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik, 
forensische Medizin und vieles andere, der Mediziner ebenso allerhand 
Wissenschaften und allerhand Kunstlehren studiert. 
Leider aber läßt sich der Ausdruck Nationalökonomie in diesem 
umfassenden, unwissenschaftlichen Sinne nicht verwenden, weil er 
schon festgelegt ist, wenn auch in schwankender Bedeutung, für einen 
Teil dieser Gesamtdisziplin, nämlich die Wissenschaft von der 
Gesellschaftswirtschaft. Es bleibt uns deshalb bis auf weiteres nichts 
übrig, als etwas umständlich von einer „Gesamtlehre von der 
Wirtschaft“ zu sprechen, von der dann also die Nationalökonomie 
den wissenschaftlichen Teil bildet. Alsdann ergibt sich als natürliche 
Gliederung für diese Gesamtlehre von der Wirtschaft die Ein- 
teilung in: 
z. Wirtschaftsphilosophie, 
2, Wirtschaftswissenschaft; 
3. Wirtschaftskunstlehre. 
t. Die Wirtschaftsphilosophie 
Ich habe oben, wo ich die Einstreuung metaphysischer Brocken 
in die Nationalökonomie als unappetitlich abgelehnt habe (siehe 
S. 288), ausdrücklich die Berechtigung eines Zweiges der Gesamt-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.