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über das Wesen der nationalökonomischen Theorie mich zu äußern
habe, den rationalen Schematen ihren Platz im System einer ver-
stehenden Nationalökonomie anzuweisen.
Siebzehntes Kapitel
Die Gliederung der Gesamtlehre von der Wirtschaft
Es ist ein Unglück für uns, die wir die Lehre von der Wirtschaft
verkünden sollen, daß wir keinen Ausdruck haben, der diese Gesamt-
lehre bezeichnet. Das Wort „Nationalökonomie“ würde sich ja
ohne Zweifel am besten dazu eignen, sowohl seiner Sinnlosigkeit
wegen, wie ich schon sagte, als auch deshalb, weil es sich im täg-
lichen Leben eingebürgert hat: man studiert Nationalökonomie, wie
man Jurisprudenz, Medizin, Theologie usw. studiert, und beschäftigt
sich dabei mit allen Disziplinen, die die menschliche Wirtschaft zum
Gegenstande haben, so verschiedener Art sie auch sein mögen, so wie
der Jurist Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik,
forensische Medizin und vieles andere, der Mediziner ebenso allerhand
Wissenschaften und allerhand Kunstlehren studiert.
Leider aber läßt sich der Ausdruck Nationalökonomie in diesem
umfassenden, unwissenschaftlichen Sinne nicht verwenden, weil er
schon festgelegt ist, wenn auch in schwankender Bedeutung, für einen
Teil dieser Gesamtdisziplin, nämlich die Wissenschaft von der
Gesellschaftswirtschaft. Es bleibt uns deshalb bis auf weiteres nichts
übrig, als etwas umständlich von einer „Gesamtlehre von der
Wirtschaft“ zu sprechen, von der dann also die Nationalökonomie
den wissenschaftlichen Teil bildet. Alsdann ergibt sich als natürliche
Gliederung für diese Gesamtlehre von der Wirtschaft die Ein-
teilung in:
z. Wirtschaftsphilosophie,
2, Wirtschaftswissenschaft;
3. Wirtschaftskunstlehre.
t. Die Wirtschaftsphilosophie
Ich habe oben, wo ich die Einstreuung metaphysischer Brocken
in die Nationalökonomie als unappetitlich abgelehnt habe (siehe
S. 288), ausdrücklich die Berechtigung eines Zweiges der Gesamt-