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streichung von mir). Über diese „Bestimmung des Menschen‘
äußert sich Thünen dann in einer im wesentlichen den Ideen der
Aufklärung entsprechenden Weise an einer anderen Stelle seines
Werkes®. Was er für den „gerechten“ („richtigen“) Arbeitslohn
hält, hat er dann in seiner bekannten Formel yap ausgedrückt, wo
a den Bedarf, p das Erzeugnis einer vierköpfigen Arbeiterfamilie
bezeichnet.
In der Liste, die Kautz aufgestellt hat, fehlen aber noch andere
hervorragende Vertreter der richtenden Nationalökonomie auf sozial-
rationalistischer Grundlage, obwohl ihre Werke im Jahre 1857 be-
reits erschienen waren. Es sind. um nur die bedeutendsten zu nennen:
P. J. Proudhon (1809—1865), von dem vor allem das
„Systeme des contradictions €conomiques‘“ (2 Vol. 1846) in
Frage kommt;
Karl Rodbertus (1805—1875) mit seinen Schriften: Zur Er-
kenntnis unserer sozialen Zustände (1842), Soziale Briefe an
v. Kirchmann (1850—1851), Der Normalarbeitstag (1871).
Andere Klassiker dieser Richtung, die Kautz nicht berücksichtigen
konnte, weil ihre Werke noch nicht erschienen waren, sind:
M. Minghetti, Dell’ economia pubblica e delle sue affinenze colla
morale e col diritto. 1859. 2° ed. 1868.
H. Baudrillart, Des rapports de la morale et de l’&6conomie
politique. 1860. 2° ed. sous le titre: Philosophie de l’&co-
nomie politique. 1883.
Was später noch geschrieben wurde, sind Epigonenwerke. So
alles, was wir unter dem Rubrum des (deutschen) Kathedersozia-
lismus verzeichnen. Typisch für diese Art von Literatur ist das Werk
von Gustav Cohn, Grundlegung der Nationalökonomie (1885),
mit dessen saloppen Beweisführungen ich mich alsobald zu befassen
haben werde.
Überreste des sozialen Rationalismus finden wir übrigens in zahl-
reichen, zeitgenössischen Werken verstreut. Meist ohne daß der Autor
eine Ahnung hat von der Tragweite und der geistigen Herkunft
60 Joh. Heinr, v. Thünen, a. a. 0. IL, 2. 8. 98.