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und Neukonstruktion des großen Stoffes behält und in diesem
Sinne wirksam werden wird, ist dagegen der Gedanke
in den Vordergrund zu stellen, daß ein Mehr an Steuer—
leistung zugleich eine Verringerung an Leistungsfähigkeit der
Wirtschaft bedeutet. Man stellt es vielfach so dar, als ob
ein Mehr an Steuerleistung lediglich eine Verwandlung von pri—
vatem Kapital in öffentliches Kapital bedeute, und als ob es dort
nicht minder nützlich angewendet werde, sei es in wirtschaftlichen
Unternehmen, sei es in Besoldungs- und Fürsorgeleistungen, die
wiederum die Volkswirtschaft befruchten. Man darf diefen Ge—
danken nur bis zu Ende denken, um die Beschränktheit seiner
Geltung zu erkennen. Das Maß, in dem er richtig ist, ist zweifel—
los weit überschritten. Die Ubersteigerung der gegenwärtigen Zeit
beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der privatwirtschaftlichen Unter—
nehmungen, hindert die notwendige Aufstockung von Kapital, zwingt
zur Aufnahme von Leihkapital zu überhöhten Zinssätzen, erschwert
Kosten- und Preissenkung wie die Möglichkeit, auch Konjunktur—
schwankungen in der Arbeiterbeschäftigung auszugleichen, und gibt
Anlaß zu Kapitalabwanderung weiten Umfangs gesetzlicher und
ungesetzlicher Art.
Deutsche Kapital- und Betriebsnieder—
lassungen im Auslande sind notwendig als Stützpunkte
deutscher Außenhandelsbeziehungen. Für das Maß solcher Kapital—
und Betriebsniederlassungen im Auslande sind steuerliche Er—
wägungen nicht ohne Bedeutung. Daneben aber macht sich eine
Steuerflucht breit, die in weiteste Kreise des Volkes ge—
drungen ist. Agenten werben ganz offen mit dem Lockmittel der
geringen Versteuerung in Nachbarländern des Reiches. Eine klare
Durchrechnung müßte freilich manchen belehren, daß nicht in
allen angepriesenen Fällen solche Kapital—
anlagen im Ausland selbst vom Standpunkt hemmungslosen
Eigennutzes richt ig sind und die Steuer,ersparnis“ oft genug von
der Zinsspanne ausgeglichen wird. Aber die Tatsache besteht, und sie
zwingt, schleunigst zu einer Steuergesetzgebung zu kommen, die es
möglich macht, gesetzwidrigen Kapitalauswanderungen wiederum
mit stärkerem Erfolg und wirksamer mit Gegengründen der vater—
ländischen und kaufmännischen Wohlanständigkeit entgegenzutreten,
als es jetzt der Fall ist. Im gleichen Sinne würde die Wiederher—
stellung des Bankgeheimnisses wirken.