Full text: Deutscher Industrie- und Handelstag

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sein, daß man sich auf ein Recht der Universalität der Betätigung 
beruft, das verwaltungsmäßig, nicht wirtschaftlich gedacht war. 
Grenzziehungen werden auch auf diesem Gebiete nicht ewig sein. 
Aber Vorbilder liegen gesetzlich vor und verdienen Beachtung. Vor 
allem ist Gleichheit des Wettbewerbes zu verlangen; 
keine Ausnützung der Behördeneigenschaft für wirtschaftliche Unter— 
nehmungen, keine steuerlichen Vorrechte. Wo aber ein wirtschaft— 
liches Unternehmen der öffentlichen Hand besteht, muß es als solches 
geführt werden. Es ist unmöglich und ist die schlimmste Herab— 
setzung der Selbstverwaltung in der öffentlichen Achtung, wenn auch 
bei solchen wirtschaftlichen Betrieben parteimäßig Stellen besetzt 
und Entscheidungen getroffen werden, statt daß gerade hier persön— 
liche und sachliche Zusammenarbeit mit den Kräften der Wirtschaft 
gesucht wird. Und endlich ist öffentliche Klarstellung 
zu verlangen. Alles dies sind keine Forderungen gegen Gemein— 
den, Provinzen, Staaten, es sind Forderungen aus dem Wesen der 
Wirtschaft und Forderungen des öffentlichen Wohls, und sie zu er— 
füllen, ist um so dringlicher, als der Verwalter der größten öffent— 
lichen Unternehmen im Reiche nächst der Reichsbahn, der Herr Preu— 
ßische Handelsminister Dr. Schreiber, in eingehenden Darlegungen, 
die er mehr als einmal öffentlich gegeben hat. dieselben Erforder— 
nisse aufstellte. 
Finanzpolitik und Gemeindepolitik sind aufs engste verflochten 
mit der 
Sozialpolitik. 
Und gerade im Finanz- und Verwaltungspolitischen liegen zeitlich 
besonders vordringliche Probleme der Sozialpolitik. Nicht minder 
wichtige grundsätzliche stehen daneben. Staatspolitik ohne Sozial— 
politik ist unmöglich. Sozialpolitik im weitesten Sinne 
bedeutet ja nichts anderes als eine auf gesellschaftliche 
Eingliederung der verschiedenen Schichten des Volkes 
gerichtete Staatspolitik. Zusammenfassung, Integration der Be— 
völkerung zu einem Staatsvolk ist ohne sie nicht mehr denkbar. Das 
bedeutet freilich die Preisgabe des Grundsatzes des vollen laisser 
aller und laisser faire, wie er in der ersten Zeit liberaler Wirt— 
schaftsweise weithin gegolten hat. Es bedeutet aber nicht eine 
Aufhebung oder Verneinung der privaten und 
persönlichen Wwirtschaft, sondernihrestaatspoli— 
tisch notwendige Ergänzung. Frühere Wirtschaftsord—
	        
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